Faktencheck #1

 

Im politischen und öffentlichen Diskurs wird mit Blick auf Geflüchtete oftmals von „illegaler“ oder „irregulärer“ Migration gesprochen. Wir erklären, warum diese Begriffe nicht nur zur Abwertung geflüchteter Menschen führen, sondern auch falsch sind.

 

Grundlegend gilt, dass Drittstaatsangehörigen die Einreise in das Bundesgebiet Deutschland nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlaubt ist. Aufenthaltstitel werden in Form von Visa oder einer Aufenthaltserlaubnis vergeben und sind grundsätzlich an einen bestimmten Zweck – z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, humanitäre Gründe oder familiäre Gründe – gebunden. Eine unerlaubte Einreise ohne entsprechenden Aufenthaltstitel ist laut Aufenthaltsgesetz strafbar (§ 95 AufenthG).


Nicht strafbar ist jedoch die unerlaubte Einreise, auf die unmittelbar ein Asylgesuch gestellt wird (§ 95 Abs. 5 AufenthG). Zurückzuführen ist das auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die garantiert, dass fliehende Menschen nicht wegen einer unerlaubten Einreise bestraft werden dürfen. Die Genfer Flüchtlingskonvention haben neben Deutschland noch 148 weitere Staaten unterzeichnet. Somit ist die Einreise nach Deutschland mit unmittelbarem Asylgesuch nicht illegal, sondern stellt ein grundlegendes Menschenrecht dar.

 

Es ist also schlichtweg falsch, Geflüchtete als “illegale” oder “irreguläre” Migrant:innen zu bezeichnen. Doch genau das wird in Politik und Medien häufig gemacht. Diese falsche Bezeichnung wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf geflüchtete Menschen und bestärkt rassistische Vorurteile, sondern sie trägt auch zur Legitimation einer restriktiven Asylpolitik bei.

 

Kontakt Sozialdienst für Geflüchtete
Johannes Engelhardt, Bereichsleitung

Olgastraße 63
70182 Stuttgart

Kontakt Sozialdienst für Geflüchtete
Greta Deist, Teamleitung

Olgastraße 63
70182 Stuttgart
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