Faktencheck #6

Am 07. Mai 2025 hat das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt angewiesen, dass schutzsuchende Menschen an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden können. Diese Zurückweisungen finden im Rahmen der anhaltenden Grenzkontrollen statt, die bereits im Faktencheck 5 diskutiert wurden. Somit verschärft sich die Situation an den deutschen Grenzen weiter. Trotz eines Gerichtsbeschlusses wird an den Zurückweisungen festgehalten. Wir möchten die aktuellen Entwicklungen erklären und mit Blick auf den Schutz von Demokratie und Menschenrechten in Deutschland kritisch hinterfragen.

Am 02. Juni 2025 entscheidet das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall, dass die Zurückweisungen rechtswidrig waren.1 Geklagt hatten zwei Männer und eine minderjährige Frau aus Somalia, die trotz ihrer Asylgesuche von der Polizei nach Polen zurückgewiesen worden waren. Dem Gericht zufolge hätte das sogenannte „Dublin-III-Verfahren” angewendet werden müssen. Hierbei wird geprüft, ob Deutschland für das Asylverfahren zuständig ist oder ein anderer EU-Staat. Demnach war der Grenzübertritt der drei Personen aus Somalia erlaubt. Außerdem liegt laut dem Beschluss des Gerichts keine „Notlage” nach Artikel 72 AEUV vor. Auf diese Ausnahmeregelung beruft sich die Bundesregierung oftmals, um ihr Handeln an den deutschen Grenzen zu rechtfertigen (vgl. Faktencheck 5). Die Zurückweisungen der Personen waren folglich rechtswidrig und hätten nicht stattfinden dürfen.

Obwohl das Gericht seine Entscheidung mit dem Verstoß gegen das EU-Recht begründet, bezeichnet der Innenminister Dobrindt das Urteil als „Einzelfallentscheidung” und setzt die Zurückweisungen fort.2 Dieses Vorgehen der Bundesregierung ist nicht nur ethisch verwerflich, sondern stellt unserer Ansicht nach auch eine Gefahr für die demokratischen Werte und den Rechtsstaat in Deutschland dar. Das Recht, in einem anderen Staat Asyl zu suchen ist laut Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein grundlegendes Menschenrecht3 (vgl. Faktencheck 1). Auch wenn die Gerichtsentscheidung bislang nur für den Fall der drei Somalier*innen gilt, stellt sie zumindest eine rechtliche Orientierung für das weitere Handeln der Bundesregierung sowie für zukünftige Gerichtsurteile dar. Anfang Juli 2025 liegen mindestens drei weitere Klagen bei verschiedenen Verwaltungsgerichten in Deutschland gegen die Zurückweisungen vor.4

Pro Asyl und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa fordern die Europäische Kommission dazu auf, in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Missachtung des EU-Rechts vorzugehen.5 Auch wir sind der Meinung: Die Situation an den deutschen Grenzen darf sich nicht weiter verschärfen und die Missachtung geltenden Rechts muss Konsequenzen haben. Menschenrechte, das Grundgesetz und demokratische Strukturen sind nicht verhandelbar.

1 Zurückweisungen bei Grenzkontrollen sind rechtswidrig (Nr. 32/2025) - Berlin.de

2 Innenminister Dobrindt, CSU, mit einen Statement zum Urteil über Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen | tagesschau.de

3 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Vereinte Nationen - Regionales Informationszentrum für Westeuropa

4 Neue Zurückweisungsklagen: Steigt der Druck auf Dobrindt?
5 Grenzkontrollen und Zurückweisungen: Europäische Zivilgesellschaft fordert Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland | PRO ASYL

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