Faktencheck #12

Viele Menschen glauben, dass Geflüchtete nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu bekommen und dabei mehr Geld erhalten als Deutsche. Das ist ein Vorurteil. In diesen Faktencheck zeigen wir, welche Leistungen Asylsuchende wirklich bekommen und was das für ihr Leben bedeutet.

Wichtig ist zuerst: Geflüchtete im Asylverfahren bekommen kein Bürgergeld. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Das Bürgergeld sichert in Deutschland das Existenzminimum. Alleinstehende Erwachsene bekommen derzeit 563€ im Monat. Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Miete und Heizung übernommen.1

Asylsuchende bekommen deutlich weniger Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 455€ im Monat. Das sind etwa 20% weniger als beim Bürgergeld.2 Asylsuchende leben damit unter dem Existenzminimum.

Oft bekommen Geflüchtete das Geld auch nicht direkt ausgezahlt. In Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten sie zum Beispiel Essen, Kleidung und Hygieneartikel. Dazu kommt nur ein kleines Taschengeld. Dieses reicht oft nicht für Busfahrten, Telefon, Internet oder soziale Teilhabe.3

Erst wenn ein Asylverfahren positiv abgeschlossen ist oder eine Person seit mindestens 36 Monaten in Deutschland lebt, kann sie Bürgergeld bekommen. Bis dahin leben viele Geflüchtete über lange Zeit mit sehr wenig Geld.3

Das Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt außerdem starke Kürzungen. Menschen mit festem Ausreisetermin bekommen teilweise nur noch das Nötigste – auch als „Bett, Brot und Seife“ bezeichnet. Auch wenn ein anderer EU-Staat zuständig ist, können Leistungen stark gekürzt oder ganz gestrichen werden.4

Ein weiteres Problem ist die falsche Einstufung der Leistungen. In Gemeinschaftsunterkünften wird oft angenommen, dass Bewohner*innen gemeinsam wirtschaften. In Wirklichkeit kennen sie sich meist nicht. Trotzdem bekommen sie weniger Geld, als sie eigentlich bräuchten.5

In der öffentlichen Diskussion wird oft auf Geflüchtete aus der Ukraine verwiesen. Sie erhalten wegen einer besonderen europäischen Regelung direkt Bürgergeld. Das ist eine Ausnahme und gilt nicht für andere Geflüchtete. Dieser Sonderstatus soll jedoch bald eingeschränkt werden. Die Bundesregierung hat dazu ein neues Gesetz vorbereitet.6

Der Faktencheck macht deutlich: Geflüchtete werden nicht bevorzugt. Sie leben oft unter sehr schwierigen Bedingungen. Soziale Sicherheit sollte niemandem abgesprochen werden, besonders nicht Menschen, die sich ohnehin in unsicheren Lebenslagen befinden.

1 Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld - BMAS

2 Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - BMAS

3 Leistungen für Geflüchtete: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

4 Leistungsausschluss bei Dublin-Fällen: Erste Rechtsprechung bestätigt Warnungen des Paritätischen - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege

5 Informationsverbund Asyl & Migration - Detail

6 Leistungs­rechts­anpassungs­gesetz im Kabinett beschlossen - BMAS

 

Kontakt Sozialdienst für Geflüchtete
Johannes Engelhardt, Bereichsleitung

Olgastraße 63
70182 Stuttgart

Kontakt Sozialdienst für Geflüchtete
Greta Deist, Teamleitung

Olgastraße 63
70182 Stuttgart
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