Einleitungsbild Qualifizierungsbegleitung für internationale Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und Masseur*innen/med. Bademeister*innen
Qualifizierungsbegleitung für internationale Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und Masseur*innen/med. Bademeister*innen

Das Projekt ist seit dem 31.12.2025 beendet.

Dreijähriger Erfolg: Qualifizierungsbegleitung bei der AWO Stuttgart

Die AWO Stuttgart blickt auf drei erfolgreiche Jahre (2023–2025) in der Qualifizierungsbegleitung für internationale Fachkräfte zurück. Ursprünglich für Physiotherapeut*innen mit Defizitbescheid gestartet, wurde das Angebot ab 2024 auf Ergotherapeut*innen und Masseur*innen/medizinische Bademeister*innen ausgeweitet. Das Ziel des Projektes war es diese Zielgruppen mit einer bedarfsorientierten Qualifizierungsbegleitung in die volle Anerkennung zu führen und in Beschäftigung zu bringen. Das Projekt unterstützte maßgeblich die Integration dringend benötigter Fachkräfte in den Arbeitsmarkt. Daneben wurden in der Kooperation mit Partnern strukturelle Erfolge erzielt:


Netzwerk und Vereinfachung des Prozesses

Netzwerk in ganz Baden-Württemberg: Aufbau umfassender Kooperationen zu Berufsfachschulen, Praxen und Kliniken, Berufsverbänden und dem Regierungspräsidium Stuttgart als anerkennende Stelle. Durch regen Informationsaustausch konnte über den Anerkennungsprozess aufgeklärt und die Belange der Fachkräfte vertreten werden. Wesentliche Vereinfachung: Durch engen Austausch mit der Anerkennungsstelle konnten die Bescheide in der Physiotherapie vereinheitlicht und vereinfacht werden. Kürzerer Anpassungslehrgang: Die Dauer und Planbarkeit von Anpassungslehrgängen wurden verbessert. Der schulische Anteil wurde von 400-1000 Stunden auf standardmäßig 150 Stunden reduziert.

 

Finanzierung und durchgeführte Maßnahmen

Ausbau der Maßnahmen: Das Angebot an Anpassungsmaßnahmen in Baden-Württemberg wurde deutlich erweitert. Sowohl Anpassungslehrgänge als auch Kenntnis-/ Eignungsprüfungen können von zahlreichen Berufsfachschulen und Arbeitgeber*innen begleitet werden. Finanzierbarkeit: Die AZAV-Zertifizierung wurde unter Berufsfachschulen und der Anerkennungsstelle bekanntgemacht. Die AZAV-Zertifizierung ist für die Finanzierung über Jobcenter und Agentur für Arbeit notwendig und stellt einen Meilenstein in der Kostendeckung dar.

Gemeinsam mit dem breiten Netzwerk konnten Fachkräfte mit ausländischer Qualifikation auf dem Weg zur vollen beruflichen Anerkennung begleitet werden. Nicht zuletzt profitierten Personen, die die Kenntnis- oder Eignungsprüfung anstrebten. Dabei unterstützte das Projekt auch bei komplexen Hürden und Herausforderungen.

Bei der AWO Stuttgart endet die Qualifizierungsbegleitung zum 31.12.2025. Wir danken allen Beteiligten für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen weiterhin viel Erfolg. Ab 2026 erhalten Sie weiter Unterstützung über das IQ-Netzwerk – Integration durch Qualifizierung:

https://www.netzwerk-iq-bw.de/de/fuer-migrantinnen-und-migranten/

 

Daneben kann Ihnen der von uns zum Download erstellte Leitfaden sowie die Broschüre zur Orientierung im Anerkennungsprozess dienen. Wenn Sie Fragen zur Beantragung der Anerkennung haben, stehen Ihnen die Beratungszentren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zur Verfügung. Weitere Unterstützung erhalten Sie hier:

·     Für internationale Fachkräfte: Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
https://www.iq-webapp.de/anmeldung-bw

·         Für Betriebe: Regionale Koordinationsstellen Fachkräfteeinwanderung
https://www.netzwerk-iq-bw.de/de/rkf.html

·         Für Betriebe: Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften
https://www.landesagentur-zuwanderung-bw.de/

·         Für Betriebe: Info-Paket
https://www.netzwerk-iq-bw.de/de/info-paket-zum-thema-berufsanerkennung.html

 

Einleitungsbild Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

Im Rahmen des Jugendmigrationsdienstes berät und unterstützt die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule junge Zugewanderte, die in Deutschland eine akademische Laufbahn beginnen oder fortsetzen wollen.

Die Zielgruppen sind: neu zugewanderte Migrantinnen oder Migranten Asylberechtigte und Geflüchtete Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler EU Bürgerinnen und EU Bürger

Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickeln die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater einen individuellen Bildungsplan und unterstützen und begleiten junge Zugewanderte bis zur Aufnahme ihres Studiums. Sie prüfen die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereich und entscheiden, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine Förderung zugelassen werden können.

Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördertes Bundesprogramm mit bundesweit 20 Beratungsstellen.

Die Kernthemen der Bildungsberatung GF-H sind: Spracherwerb (Sprachkurse bis Niveau C1) Anerkennung und Bewertung der im Ausland erworbenen Vorbildung Bewertung der Vorbildung und der Kompetenzen für ein angestrebtes Studium Maßnahmen zum Erwerb bzw. zur Vervollständigung der Hochschulreife Studienangebot in Deutschland Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland Studienfachwahl und Studienbewerbung Stipendien und Förderangebote

Zu den wichtigsten geförderten Maßnahmen gehören Sprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen oder darauf vorbereiten.

Die Beratung und die Zulassung zur Förderung erfolgen in den regional zuständigen Bildungsberatungsstellen GF-H. Für die Regionen Stuttgart, Tübingen, Reutlingen Freudenstadt und SIgmaringen ist die Bildungsberatungsstelle bei der AWO Stuttgart zuständig.

Einleitungsbild Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen-x
Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen-x

Wir beraten zur Anerkennung und Qualifizierung ausländischer Berufsqualifikationen. Wir erklären Ihnen das Anerkennungsverfahren/Qualifizierungsverfahren, suchen die zuständige Anerkennungsstelle und informieren Sie über weitere wichtige Inhalte. Wenn Sie schon einen Defizitbescheid/Teilanerkennung haben, dann können Sie uns auch gerne kontaktieren.
Die Beratung ist IMMER kostenlos!

Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Anerkennung ist die jeweilige Anerkennungsstelle zuständig.

Wenn Sie im Regierungsbezirk Stuttgart leben und arbeiten (wollen), sind wir für Ihre Beratung zuständig. Wenn Sie außerhalb des Regierungsbezirks Stuttgart wohnen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle in Ihrem Regierungsbezirk. Kontakt siehe Beratungssuche (anerkennung-in-deutschland.de).

Wir können Sie nur gut beraten und Ihre Fragen beantworten, wenn wir alle wichtigen Informationen von Ihnen haben.

Bitte melden Sie sich hier für unsere Beratung an: Anmeldung zur Beratung Bitte lesen Sie die Fragen. Klicken Sie auf die Frage, die auf Sie zutrifft. Dann kommen Sie zur Beratungsanmeldung.

Wenn wir Ihre Informationen haben, bekommen Sie von einer persönlichen Ansprechperson eine E-Mail. Darin erklären wir Schritt für Schritt, wie und wo Sie die Anerkennung beantragen können und was Sie dafür brauchen. Bis dahin müssen Sie nicht noch einmal anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Bitte haben Sie Geduld.

Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hier finden Sie ausführliche Informationen dazu.

Weitere allgemeine Informationen zur Anerkennungsberatung finden Sie auch auf:
www.anerkennung-in-deutschland.de
https://www.netzwerk-iq-bw.de/ 

Wenn Sie noch im Ausland leben und Ihnen egal ist, in welchem Bundesland Sie leben und arbeiten möchten, dann können Sie sich auch hier informieren:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung

Hala yurtdışında yaşıyorsanız ve Almanyada hangi eyalette yaşamak ve çalışmak istediğinizi önemsemiyorsanız, buradan da bilgi alabilirsiniz:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung

________________

Über uns:  

10 Jahre Anerkennungsberatung

Die Anerkennungsberatung ist 10 Jahre alt geworden.

   Die Anerkennungsberatung ist 10 Jahre alt geworden.
   In diesem Video erklärt unsere langjährige Kollegin Anne Seth,
   wie die Arbeit in der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
   in der Praxis aussieht.

 

 

Und hier finden Sie einen Artikel über die Entwicklung der Beratungsstelle seit 2011.

 

Podcast1

 

 

Unsere Kollegin Anita Hoffmann-Bohra hat an der Podcast-Reihe
 "Internationale Fachkräfte finden & binden" des Welcome Center Heilbronn-Franken teilgenommen. Sie spricht darin über unsere Arbeit und die berufliche Anerkennung. Hier können Sie reinhören.

Podcast3

Unsere Kollegin Anita Hoffmann-Bohra hat an der Podcast-Reihe
 "Internationale Fachkräfte finden & binden" des Welcome Center Heilbronn-Franken teilgenommen. Sie spricht darin über unsere Arbeit und die berufliche Anerkennung. Hier können Sie reinhören.

Charta der Grundrechte  

Das Beratungszentrum achtet die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und das damit verbundene Ziel die fundamentalen Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger zu sichern (Art. 8 VO (EU) 1296/2013). Hier finden Sie Informationen des Landes Baden-Württemberg: Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg - Charta der Grundrechte 

 

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Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wir beraten zur Anerkennung und Qualifizierung ausländischer Berufsqualifikationen. Wir erklären Ihnen das Anerkennungsverfahren/Qualifizierungsverfahren, suchen die zuständige Anerkennungsstelle und informieren Sie über weitere wichtige Inhalte. Wenn Sie schon einen Defizitbescheid/Teilanerkennung haben, dann können Sie uns auch gerne kontaktieren.
Die Beratung ist IMMER kostenlos!

Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Anerkennung ist die jeweilige Anerkennungsstelle zuständig.

Wenn Sie im Regierungsbezirk Stuttgart leben und arbeiten (wollen), sind wir für Ihre Beratung zuständig. Wenn Sie außerhalb des Regierungsbezirks Stuttgart wohnen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle in Ihrem Regierungsbezirk. Kontakt siehe Beratungssuche (anerkennung-in-deutschland.de).

Wir können Sie nur gut beraten und Ihre Fragen beantworten, wenn wir alle wichtigen Informationen von Ihnen haben.

Bitte melden Sie sich hier für unsere Beratung an: Anmeldung zur Beratung Bitte lesen Sie die Fragen. Klicken Sie auf die Frage, die auf Sie zutrifft. Dann kommen Sie zur Beratungsanmeldung.

Wenn wir Ihre Informationen haben, bekommen Sie von einer persönlichen Ansprechperson eine E-Mail. Darin erklären wir Schritt für Schritt, wie und wo Sie die Anerkennung beantragen können und was Sie dafür brauchen. Bis dahin müssen Sie nicht noch einmal anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Bitte haben Sie Geduld.

Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hier finden Sie ausführliche Informationen dazu.

Weitere allgemeine Informationen zur Anerkennungsberatung finden Sie auch auf:
www.anerkennung-in-deutschland.de
https://www.netzwerk-iq-bw.de/ 

Wenn Sie noch im Ausland leben und Ihnen egal ist, in welchem Bundesland Sie leben und arbeiten möchten, dann können Sie sich auch hier informieren:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung

Hala yurtdışında yaşıyorsanız ve Almanyada hangi eyalette yaşamak ve çalışmak istediğinizi önemsemiyorsanız, buradan da bilgi alabilirsiniz:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung

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Über uns:  

10 Jahre Anerkennungsberatung

Die Anerkennungsberatung ist 10 Jahre alt geworden.

Youtube Video 10 Jahre Annerkennung

Die Anerkennungsberatung ist 10 Jahre alt geworden.
In diesem Video erklärt unsere langjährige Kollegin Anne Seth,
wie die Arbeit in der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in der Praxis aussieht

 

 

 

Und hier finden Sie einen Artikel über die Entwicklung der Beratungsstelle seit 2011.

 

Podcast

Unsere Kollegin Anita Hoffmann-Bohra hat an der Podcast-Reihe
 "Internationale Fachkräfte finden & binden" des Welcome Center Heilbronn-Franken teilgenommen. Sie spricht darin über unsere Arbeit und die berufliche Anerkennung. Hier können Sie reinhören.

Charta der Grundrechte  

Das Beratungszentrum achtet die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und das damit verbundene Ziel die fundamentalen Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger zu sichern (Art. 8 VO (EU) 1296/2013). Hier finden Sie Informationen des Landes Baden-Württemberg: Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg - Charta der Grundrechte 

 

KONTAKT

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Stuttgart e.V.
Olgastraße 63  70182 Stuttgart
Tel.:0711 21061-0,
E-Mail: mail@awo-stuttgart.de 

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