Die Kinderbeaufsichtigung der Kleinkinder während des Kurses ist auf Anfrage in Stuttgart Mitte, Untertürkheim und Feuerbach Pfostenwäldle 25 möglich.
Geplante Kurse:
Stuttgart-Feuerbach
Pfostenwäldle 25, 70465 Stuttgart
Allgemeiner Integrationskurs
Kn 152, Modul 1 (A1.1)
Mo, Di, Mi, Do: 8:45 -12:45 Uhr
Beginn: 19.01.2026
Stuttgart-Mitte
Olgastr. 61/63, 70182 Stuttgart
Zweitschriftlernerkurs für Frauen mit Kinderbeaufsichtigung
Der Kurs richtet sich an Frauen, die in ihrer Muttersprache alphabetisiert sind, jedoch keine Erfahrung im Erlernen einer Fremdsprache haben
Kn 153, Modul 1 (A1.1)
Mo, Di, Mi, Do: 13:30 - 16:45 Uhr
Bewginn
Beginn: 02.03.2026
Laufende Kurse
Stuttgart-Mitte
Olgastr. 61/63, 70182 Stuttgart
Integrationskurs für Frauen
Kn 136, Orientierungskurs
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12.15 Uhr
Beginn: 07.01.2026
Integrationskurs für Frauen
Kn 141, Modul 8 (B1.2)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 13:00 Uhr
Beginn: 08.12.2025
Integrationskurs für Frauen
Kn 144, Modul 5 (A2.2)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 01.12.2025
Allgemeiner Integrationskurs
Kn 145, Modul 4 (A2.2)
Mo, Di, Mi, Do: 13:30 - 16:45 Uhr
Beginn: 07.01.2026
Allgemeiner Integrationskurs
Kn 147, Modul 4 (A2.2)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 13:00 Uhr
Beginn: 22.01.2026
Zweitschriftlernerkurs für Frauen mit Kinderbeaufsichtigung
Kn 149, Modul 3 (A1.3)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 02.02.2026
Allgemeiner Integrationskurs
Kn 151, Modul 2 (A1.2)
Mo, Di, Mi, Do: 13:30 - 16:45 Uhr
Beginn: 15.01.2026
Stuttgart-Untertürkheim
Strümpfelbacher Str. 38, 70327 Stuttgart
Zweitschriftlernerkurs für Frauen mit Kinderbeaufsichtigung
Kn 146, Modul 4 (A2.1)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 07.01.2026
Stuttgart-Feuerbach
Stuttgarter Str. 15, 70469 Stuttgart
Integrationskurs für Frauen 55+
Kn 130, Orientierungskurs
Mo, Mi: 13:15 - 16:30 Uhr
Fr: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 07.01.2026
Integrationskurs für Frauen
Kn 139, Modul 9 (B1.3)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 20.01.2026
Allgemeiner Ingrationskurs
Kn 148, Modul 3 (A1.3)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 28.01.2026
Stuttgart-Zuffenhausen
Hohensteinstr. 25, 70435 Stuttgart
Integrationskurs für Frauen
Kn 143, Modul 8 (B1.2)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 13:00 Uhr
Beginn: 22.01.2026
Schulungsräume werden gefördert durch die

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie wissen möchten:
- Welcher Integrationskurs (allgemeiner Integrationskurs oder Frauenkurs) für Sie besser geeignet wäre?
- Welche Unterlagen für die Teilnahme an einem Integrationskurs erforderlich sind?
- Ob Sie einen Anspruch auf kostenlose Teilnahme haben?
- Gibt es eine Kinderbeaufsichtigung für mein Kind und was soll ich beachten?
Der Test findet immer in unserer Zentrale in der Olgastraße 61/63, 70182 Stuttgart statt.
Die Einstufung ist mit einem vereinbarten Termin und mit Ihrem aktuellen Berechtigungsschein oder einer Verpflichtung möglich. Bitte planen Sie dafür eine Stunde ein und kommen Sie in Begleitung nur einer Person, die während des Testes die Beaufsichtigung Ihres Kindes übernehmen kann.
Unsere erfahrene Lehrkraft stuft Sie ein, damit wir Ihnen einen passenden Kurs anbieten können.
Einstufung, Anmeldung und Beratung ist immer persönlich. Damit wir Ihnen einen passenden Termin anbieten können, bitten wir Sie untenstehendes Formular auszufüllen.
Die Test- und Anmeldetermine werden per E-Mail vereinbart.
Wir kümmern uns um Ihr Kind während Sie die Sprache lernen.
Die Beaufsichtigung ist für Kinder unter 3 Jahren möglich, ist aber keine Voraussetzung, um bei uns an einem Kurs teilzunehmen.
Auch Ihr Kind muss bei uns angemeldet sein:
- Elternbrief
- Anmeldeformular
- Beaufsichtigungsvertrag
- Regeln
- Elternbelehrung gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Vorlage: Ärztliche Bescheinigung, dass Ihr Kind die Kinderbeaufsichtigung besuchen darf
Außerdem bringen Sie zur Anmeldung mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Impfnachweis oder entsprechende Bescheinigung vom Arzt
Wenn Sie Ihr Kind von der Kinderbeaufsichtigung abmelden möchten, benutzen Sie bitte das
Abmeldeformular
Voraussetzungen zur Teilnahme am Deutschtest für Zuwanderer:
Für die Anmeldung zu einem Deutschtest für Zuwanderer ist ein gültiger Berechtigungsschein oder eine gültige Verpflichtung erforderlich, die im Original vorgelegt werden muss.
Auch wenn kein Stundenkontingent des BAMF mehr zur Verfügung steht, und die Testgebühr selbst getragen wird, bleibt diese Voraussetzung bestehen.
Personen, die noch nie eine Personenkennziffer vom BAMF hatten und die Testgebühr selbst zahlen möchten, müssen entweder einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs stellen oder mindestens ein Modul eines Integrationskurses absolvieren.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann leider nicht am Test teilnehmen.
Das amtliche Ausweisdokument muss bis zum Prüfungstag gültig sein.
Testtermine erfragen Sie bitte per E-Mail: integrationskurse@awo-stuttgart.de
Testgebühr: DTZ 150,- €/ LiD 50,- €
Weitere Informationen zum Testablauf erhalten Sie bei der Anmeldung.
Hier können Sie sich in Ihrer Muttersprache über die Integrationskurse informieren:
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Integrationskurse
Merkblatt zum Integrationskurs
Bei der AWO Stuttgart können Sie folgende Kurse besuchen:
- einen allgemeinen Integrationskurs mit 700 Unterrichtseinheiten
- einen Zweitschriftlernerkurs mit 1.000 Unterrichtseinheiten
- einen Frauen-Integrationskurs in höheren Modulen
Die Kinderbeaufsichtigung der Kleinkinder während des Kurses ist auf Anfrage möglich.
In allen unseren Kursen unterrichten qualifizierte Kursleiterinnen mit BAMF-Zulassung und langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Integrationskurse.
In den Schulferien findet bei uns kein Kurs statt.
Für die Teilnahme an einem Integrationskurs müssen Sie eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter haben.
Sprechen Sie mit Ihrem/r Ansprechpartner/in beim Amt!
Sie können einen Berechtigungsschein direkt beim BAMF beantragen.
Falls Sie selbständig einen Antrag beim BAMF stellen möchten:
Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs:
- Online: Bundesportal | Zulassung zum Integrationskurs beantragen
- Postalisch
- für bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Staatsangehörige eines EWR-Staates sowie deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse:
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs gemäß § 5 Absatz 1 Integrationskursverordnung (bamf.de) - für Asylbewerber, Geduldete und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis:
- Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (bamf.de)
- für bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Staatsangehörige eines EWR-Staates sowie deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse:
Teilnahme und Kosten:
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Teilnahme und Kosten
Kostenübernahme:
Online: Bundesportal | Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen
Bundesportal | Fahrtkostenzuschuss für Integrationskurse beantragen
Postalisch:
Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs (bamf.de)
Kostenerstattung 50%
Online: Bundesportal | Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs beantragen
postalisch: Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) (bamf.de)
Die vollständig ausgefüllten Anträge mit Nachweisen in Kopie können Sie nur per Post (keine E-Mail, keine persönliche Abgabe)
an folgende Adresse schicken:
BAMF
Integrationskurse
Wolframstraße 62
70191 Stuttgart
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Integrationskurse bei der AWO Stuttgart

gefördert durch:

www.fruehe-chancen.de/intmikiplus
„Unsere integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung wird im Rahmen des ESF Plus-Programms „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.“



