Einleitungsbild Die Grenzen der Grenzkontrollen
Die Grenzen der Grenzkontrollen

Seit dem 16.09.2024 werden die deutschen Außengrenzen verschärft kontrolliert. Begründet werden diese Maßnahmen mit dem Schutz der inneren Sicherheit und der Einschränkung der „irregulären Migration” (siehe dazu Faktencheck #1).1

Im Gegensatz dazu, steht das Schengener Abkommen. Dieses besagt, dass innerhalb des Schengen-Raums grundsätzlich im Sinne des Grundsatzes der Freizügigkeit keine Personengrenzkontrollen stattfinden dürfen.2 Zu den sogenannten „Schengen Staaten” gehören alle EU-Mitgliedsländer mit Ausnahme von Irland. Zusätzlich dazu sind auch Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein Teil des Schengener Abkommens.3

Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen laut dem Schengener Abkommen Grenzkontrollen stattfinden. Dafür muss eine ernste Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit in einem Land vorliegen. Diese Maßnahme darf höchstens 30 Tage andauern oder so lange, wie die ernste Bedrohung besteht. Eine Verlängerung ist möglich - insgesamt jedoch nur bis zu sechs Monaten. In besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei Versagen des gesamten Schengen-Systems) können länger anhaltende Grenzkontrollen erlaubt werden, maximal jedoch bis zu zwei Jahren.2

Eine ernsthafte Bedrohung liegt nach dem Schengener Grenzkodex in Fällen von terroristischen Anschlägen oder gesundheitlichen Notlagen vor. Migrationsbewegungen gelten dem Abkommen zufolge nicht grundsätzlich als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit.2 Nur wenn es plötzlich zu einem starken Anstieg der Migration kommt und die Behörden dadurch in Bezug auf Ressourcen und Kapazitäten überfordert sind, können Grenzkontrollen gerechtfertigt sein.4

Da die Zahl der Asylantragstellungen seit Anfang 2024 rückläufig ist, stellt sich die Frage, ob die derzeit anhaltenden Grenzkontrollen tatsächlich durch eine „Notlage" legitimiert werden können.5 Dennoch wurden die Kontrollen an den deutschen Außengrenzen im März 2025 unter Berufung auf eine „Notlage” um weitere sechs Monate verlängert.1 Fest steht: Der Europäische Gerichtshof hat die Verlängerung der Grenzkontrollen in solchen Fällen bislang nie als rechtmäßig anerkannt.6

 

1 BMI - Presse - Bundesinnenministerin Faeser ordnet Verlängerung der Grenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen für weitere sechs Monate an

2 Verordnung - 2016/399 - EN - schengener grenzkodex - EUR-Lex Artikel 25 bis 29

3 Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens? - Auswärtiges Amt

4 Verordnung (EU) 2024/1717 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen

5 Asylanträge Deutschland 2025| Statista

6 Rechtsgutachten über die Anforderungen und Rechtsfolgen des Artikels 72 EU-Arbeitsweisevertrag für die ausnahmsweise Abweichung vom EU-Asylrecht (Expert Opinion about the Requirements and Legal Effects of Exceptional Deviations from the Asylum Acquis under Article 72 Treaty on the Functioning of the European Union) by Daniel Thym :: SSRN

 

Einleitungsbild
"Sichere Herkunftsländer" - Was "sicher" bedeutet.
Faktencheck #4

Bei den sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten” handelt es sich um ein umstrittenes Konzept der Migrationspolitik. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt und worin die Kritik daran besteht.

Ein Land gilt als „sicheres Herkunftsland”, wenn dort grundsätzlich keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und der Staat den Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung gewährleisten kann. Relevant für die Einstufung sind das politische System, die Rechtslage und die allgemeinen politischen Verhältnisse. Welches Land als „sicheres Herkunftsland” eingestuft wird, entscheiden der Bundestag und Bundesrat 1.

Aktuell gelten in Deutschland (abgesehen von den EU-Mitgliedstaaten) folgende 10 Länder als „sichere Herkunftsstaaten” 1.

Albanien Bosnien und Herzegowina Georgien Ghana Kosovo Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Montenegro Republik Moldau Senegal Serbien

Die Einstufung eines Herkunftsstaates als „sicher“ hat direkte Auswirkungen auf das Asylverfahren der Schutzsuchenden: Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass ihnen keine Verfolgung droht. Schutzsuchende aus diesen Ländern stehen daher unter erhöhter Beweispflicht – sie müssen glaubhaft und detailliert nachweisen, dass ihnen im individuellen Fall dennoch Gefahren drohen 1. In der Praxis führt die pauschale Einstufung als „sicher“ häufig dazu, dass individuelle Fluchtgründe weniger sorgfältig geprüft werden. Wird ihr Asylantrag abgelehnt, kann die Abschiebung schneller durchgeführt werden als in anderen Verfahren 2.

Die Kritik am Konzept der „sicheren Herkunftsländer” ist groß. Der Prozess der Einstufung wird als intransparent und einseitig bezeichnet, da nicht alle Informationsquellen berücksichtigt werden 3,4. Zudem haben Gerichte die Einstufung einzelner Länder (z.B. Georgien und Moldau) als unrechtsmäßig zurückgewiesen 5,6. Migrationspolitisch dient die Einstufung der „sicheren Herkunftsländer” zur Abschreckung und zur Begrenzung von Fluchtmigration 3.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Konzept der „sicheren Herkunftsländer” dem Einzelfall nicht gerecht wird. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Ausweitung der „sicheren Herkunftsländer” angekündigt. Künftig sollen Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sicher gelten 7. All dies verdeutlicht die aktuelle restriktive Asylpolitik.

1 BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Sichere Herkunftsstaaten

2 Sichere Herkunftsstaaten | bpb.de

3 »Sichere« Herkunftsstaaten | PRO ASYL#

4 Die Lotterie der sicheren Herkunftsländer

5 Warum Georgien kein sicherer Herkunftsstaat sein kann – VG Berlin weist Bundesregierung zurecht | PRO ASYL

6 Informationsverbund Asyl & Migration - Details

7 Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

 

Einleitungsbild Flucht hat Gründe - Wer Schutz sucht, braucht ihn auch.
Flucht hat Gründe - Wer Schutz sucht, braucht ihn auch.
Faktencheck #3

Oft heißt es, Geflüchtete hätten gar keine 'echten' Fluchtgründe – ein Blick auf die Fakten zeigt ein ganz anderes Bild. Die allermeisten Menschen fliehen vor existenzieller Not – und viele werden dafür auch offiziell als schutzbedürftig anerkannt.

Warum Menschen fliehen
Weltweit sind mehr Menschen auf der Flucht als je zuvor. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl mehr als verdreifacht. Die meisten Geflüchteten kommen aus Afghanistan und Syrien (je 6,4 Millionen) sowie Venezuela (6,1 Millionen) 1.

Die Gründe für die Flucht sind vielfältig – aber immer ernst:
Im Jahr 2023 zählte das Konfliktbarometer 369 bewaffnete Konflikte und 22 Kriege. Hinzu kommen politische, ethnische oder religiöse Verfolgung, Naturkatastrophen und die Folgen des Klimawandels 2.

Schutz wird anerkannt – und das oft
In Deutschland entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber, ob Menschen Schutz erhalten. 2024 lag die Schutzquote bei 61,3 % – also mehr als die Hälfte aller inhaltlich geprüfter Asylanträge.

Besonders hoch war die Schutzquote für die Länder:

Syrien: 100 % Afghanistan: 94,6 % Somalia: 89,7 % Eritrea: 84,9 %

Außerdem wurden 2024 in über 20.000 Fällen Schutzstatus nachträglich durch Gerichte gewährt – trotz vorheriger Ablehnung durch das BAMF 3.
Es zeigt sich also: Flucht ist eine existenzielle Entscheidung, die nie ohne gewichtige Gründe getroffen wird – auch wenn diese nicht immer im Asylverfahren anerkannt werden.

 

1 Refugee Data Finder - Key Indicators
2 Aktuelle Ausgabe – HIIK
3 Drucksache 20/14272 

Einleitungsbild Wie viele Flüchtende tatsächlich nach Deutschland kommen
Wie viele Flüchtende tatsächlich nach Deutschland kommen
Faktencheck #2

Die asylpolitische Debatte in deutschen Medien und Politik erweckt den Anschein, dass ein immenser Teil der flüchtenden Menschen nach Deutschland kommt, um einen Asylantrag zu stellen. Wir schauen uns die Zahlen an und zeigen, wie die Lage tatsächlich aussieht.

Weltweit waren Mitte 2024 etwa 122,6 Millionen Menschen auf der Flucht. 72,1 Millionen Menschen (58%) davon sind Binnengeflüchtete, die im eigenen Land Schutz suchen. Ein weiterer großer Teil der Flüchtenden kommt in Nachbarländern unter. [1]

In der EU wurden 2024 insgesamt 1.014.000 Asylanträge gestellt. Das entspricht 0,84% der Flüchtenden weltweit. [2]

In Deutschland haben 2024 rund 237.300 Menschen erstmalig einen Asylantrag gestellt. [3] Nicht inbegriffen sind hier etwa 102.100 ukrainischen Geflüchtete, die 2024 in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten haben. [4]
Insgesamt sind 2024 folglich rund 339.400 Schutzsuchende nach Deutschland gekommen. Das entspricht etwa 0,28% der flüchtenden Menschen weltweit.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass Flucht vor Verfolgung, Krieg und Gewalt eine Realität ist, die viele Menschen weltweit betrifft. Gleichzeitig kommt nur ein Bruchteil der Flüchtenden nach Deutschland, um Schutz zu suchen. Die migrationspolitischen Diskussionen in Deutschland sollte demnach mit einer differenzierten, globalen Perspektive geführt werden.

 

[1] Flüchtlingszahlen: Flüchtlinge weltweit - Global Trends

[2] Migration: Asylanträge in der EU 2024 deutlich gesunken - ZDFheute

[3] Zahl der Flüchtlinge | Flucht & Asyl | Zahlen und Fakten | MEDIENDIENST INTEGRATION

[4] Gesellschaft - Ukraine - Statistisches Bundesamt

 

Aktuelles - Archiv
AWO-Stuttgart - Faktencheck-Archiv
Einleitungsbild Nehmen Geflüchtete Wohnraum weg? Die Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland
Nehmen Geflüchtete Wohnraum weg? Die Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland
Einleitungsbild Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Mehr Kontrolle, weniger Teilhabe - Teil 2
Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Mehr Kontrolle, weniger Teilhabe - Teil 2
Einleitungsbild Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Mehr Kontrolle, weniger Teilhabe - Teil 1
Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Mehr Kontrolle, weniger Teilhabe - Teil 1
Einleitungsbild Geflüchtete im Vorteil - oder doch nur ein Vorurteil?
Geflüchtete im Vorteil - oder doch nur ein Vorurteil?
Einleitungsbild Faktencheck zum Jahresende: Wer wir sind.
Faktencheck zum Jahresende: Wer wir sind.
Einleitungsbild Wer ist hier zuständig? - Teil 3: Zukunft zwischen Reform und Realität
Wer ist hier zuständig? - Teil 3: Zukunft zwischen Reform und Realität
Einleitungsbild Wer ist hier zuständig? - Teil 2: Hürden und Härten von Dublin III in der Praxis
Wer ist hier zuständig? - Teil 2: Hürden und Härten von Dublin III in der Praxis
Einleitungsbild Wer ist hier zuständig? - Teil 1: Dublin III im Überblick
Wer ist hier zuständig? - Teil 1: Dublin III im Überblick
Einleitungsbild Was
Was "Flüchtling" bedeutet - Die Schutzformen für Asylsuchende in Deutschland
Einleitungsbild Recht oder Rechtsbruch? Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen
Recht oder Rechtsbruch? Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen
Einleitungsbild Die Grenzen der Grenzkontrollen
Die Grenzen der Grenzkontrollen
Einleitungsbild
"Sichere Herkunftsländer" - Was "sicher" bedeutet.
Einleitungsbild Flucht hat Gründe - Wer Schutz sucht, braucht ihn auch.
Flucht hat Gründe - Wer Schutz sucht, braucht ihn auch.
Einleitungsbild Wie viele Flüchtende tatsächlich nach Deutschland kommen
Wie viele Flüchtende tatsächlich nach Deutschland kommen
Einleitungsbild Warum die Begriffe
Warum die Begriffe "illegale" oder "irreguläre" Migration in die Irre führen
KONTAKT

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Stuttgart e.V.
Olgastraße 63  70182 Stuttgart
Tel.:0711 21061-0,
E-Mail: mail@awo-stuttgart.de 

© 2026 AWO Stuttgart