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Geflüchtete im Vorteil - oder doch nur ein Vorurteil?

  Faktencheck #12

Viele Menschen glauben, dass Geflüchtete nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu bekommen und dabei mehr Geld erhalten als Deutsche. Das ist ein Vorurteil. In diesen Faktencheck zeigen wir, welche Leistungen Asylsuchende wirklich bekommen und was das für ihr Leben bedeutet.

Wichtig ist zuerst: Geflüchtete im Asylverfahren bekommen kein Bürgergeld. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Das Bürgergeld sichert in Deutschland das Existenzminimum. Alleinstehende Erwachsene bekommen derzeit 563€ im Monat. Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Miete und Heizung übernommen.1

Asylsuchende bekommen deutlich weniger Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 455€ im Monat. Das sind etwa 20% weniger als beim Bürgergeld.2 Asylsuchende leben damit unter dem Existenzminimum.

Oft bekommen Geflüchtete das Geld auch nicht direkt ausgezahlt. In Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten sie zum Beispiel Essen, Kleidung und Hygieneartikel. Dazu kommt nur ein kleines Taschengeld. Dieses reicht oft nicht für Busfahrten, Telefon, Internet oder soziale Teilhabe.3

Erst wenn ein Asylverfahren positiv abgeschlossen ist oder eine Person seit mindestens 36 Monaten in Deutschland lebt, kann sie Bürgergeld bekommen. Bis dahin leben viele Geflüchtete über lange Zeit mit sehr wenig Geld.3

Das Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt außerdem starke Kürzungen. Menschen mit festem Ausreisetermin bekommen teilweise nur noch das Nötigste – auch als „Bett, Brot und Seife“ bezeichnet. Auch wenn ein anderer EU-Staat zuständig ist, können Leistungen stark gekürzt oder ganz gestrichen werden.4

Ein weiteres Problem ist die falsche Einstufung der Leistungen. In Gemeinschaftsunterkünften wird oft angenommen, dass Bewohner*innen gemeinsam wirtschaften. In Wirklichkeit kennen sie sich meist nicht. Trotzdem bekommen sie weniger Geld, als sie eigentlich bräuchten.5

In der öffentlichen Diskussion wird oft auf Geflüchtete aus der Ukraine verwiesen. Sie erhalten wegen einer besonderen europäischen Regelung direkt Bürgergeld. Das ist eine Ausnahme und gilt nicht für andere Geflüchtete. Dieser Sonderstatus soll jedoch bald eingeschränkt werden. Die Bundesregierung hat dazu ein neues Gesetz vorbereitet.6

Der Faktencheck macht deutlich: Geflüchtete werden nicht bevorzugt. Sie leben oft unter sehr schwierigen Bedingungen. Soziale Sicherheit sollte niemandem abgesprochen werden, besonders nicht Menschen, die sich ohnehin in unsicheren Lebenslagen befinden.

1 Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld - BMAS

2 Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - BMAS

3 Leistungen für Geflüchtete: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

4 Leistungsausschluss bei Dublin-Fällen: Erste Rechtsprechung bestätigt Warnungen des Paritätischen - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege

5 Informationsverbund Asyl & Migration - Detail

6 Leistungs­rechts­anpassungs­gesetz im Kabinett beschlossen - BMAS

 

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Faktencheck zum Jahresende: Wer wir sind.

  Faktencheck #11

Faktencheck zum Jahresende: Wer wir sind

Zum Jahresende möchten wir uns bei allen bedanken, die unsere monatlichen Faktenchecks gelesen und in ihren Teams, Einrichtungen oder im privaten Umfeld geteilt haben. 

Wir hoffen, dass wir mit unseren Beiträgen zur Aufklärung über Hintergründe, Zusammenhänge und Fakten rund um das Thema Flucht beitragen konnten.

Unser Ziel war und ist es, Vorurteile abzubauen, Rassismus entgegenzuwirken und verlässliche Informationen bereitzustellen. Mit unseren Faktenchecks möchten wir eine Grundlage für Austausch, Diskussion und Begegnung schaffen.

Unser Team besteht aus insgesamt 40 Mitarbeitenden, darunter Sozialarbeitende, Hausleitungen, Studierende, Freiwilligendienstleistende und Aushilfen. 

·         34 Frauen und 6 Männer. 

·         Die jüngste Person ist 18, die älteste 47 Jahre alt. 

·         Die langjährigste Teamkollegin bzw. der langjährigste Teamkollege arbeitet seit 15 Jahren, die kürzeste seit drei Monaten im Sozialdienst für Geflüchtete der AWO Stuttgart.

·         In unserem multiprofessionellen Team können wir Beratungen in bis zu 16 Sprachen anbieten.

·         In unseren 32 Unterkünften haben wir Platz für bis zu 1.400 Geflüchtete.

·         Wir sind in zehn verschiedenen Stuttgarter Stadtteilen aktiv.

·         In den Unterkünften leben Menschen aus rund 39 verschiedenen Herkunftsländern.

·         Jährlich führen wir bis zu 14.000 Beratungsgespräche.

Wir freuen uns auf ein neues Jahr voller Faktenchecks – voller Haltung, Wissen und Fakten. Danke, dass ihr euch mit uns für eine offene und diskriminierungsfreie Gesellschaft stark macht!

Hier können Sie alle Faktenchecks des Jahres 2025 einsehen.

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Wer ist hier zuständig? - Teil 3: Zukunft zwischen Reform und Realität

  Faktencheck #10

Im Faktencheck #9 haben wir angekündigt, dass die Dublin-III-Verordnung geändert wird. Das geschieht im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS.
Die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMM-VO)  gilt ab Juni 2026.

Im Mittelpunkt der GEAS-Reform stehen grundsätzlich die Abschottung und Reduktion von Schutzsuchenden in Europa. Dies geschieht durch verpflichtende Vorabkontrollen, einer stärkeren Grenzverwaltung und schnellere Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen.1

In Bezug auf die Dublin-III-Verordnung spricht der Europäische Rat von einem “verbindlichen, aber flexiblen Solidaritätsmechanismus”.2 Trotzdem bleibt das alte Grundprinzip: Grundsätzlich ist das Land der ersten Einreise für das Asylverfahren zuständig. Die Mitgliedstaaten im Süden und Südosten der EU tragen so auch zukünftig die größte Last bei den meisten Asylverfahren.3

Die Zuständigkeit der Grenzstaaten soll dabei noch stärker durchgesetzt werden. Dafür wird es verlängerte Überstellungs-Fristen geben. Das bedeutet: Wenn man weiß, welcher Staat verantwortlich ist, gelten deutlich längere Fristen, um Schutzsuchende zu überstellen. Diese Vorschrift soll die Sekundärmigration stoppen, also die Weiterreise von Asylsuchenden innerhalb der EU.2 Für Geflüchtete bedeuten die längeren Überstellungs-Fristen mehr Unsicherheit, denn sie können über einen viel längeren Zeitraum rückgeführt werden. Zeitgleich ist der Rechtsschutz für Geflüchtete im neuen System schlechter.4

Die neue Verordnung soll die europäischen Grenzstaaten unterstützen. Denn diese Staaten sind weiter für sehr viele Schutzsuchende zuständig, obwohl die Lebensbedingungen für Geflüchtete in diesen Ländern oftmals sehr schlecht sind (vgl. Faktencheck #9). 
Die Unterstützung soll auf Solidarität basieren: Alle EU-Länder müssen Schutzsuchende aufnehmen. Die Größe der Bevölkerung und Wirtschaft ist dabei entscheidend. Jedes Jahr sollen so mindestens 30.000 Schutzsuchende von anderen EU-Ländern übernommen werden.
Die Länder können stattdessen auch Geld oder Personal bereitstellen. Jährlich müssen insgesamt mindestens 600 Millionen Euro in einen „Solidaritätspool“ gezahlt werden. 2
Auch jetzt gibt es schon die Möglichkeit, Schutzsuchende aus Grenzstaaten freiwillig zu übernehmen. Trotzdem gab es nur wenige Übernahmen.4 Deshalb ist unklar, wie groß die Entlastung für die europäischen Grenzstaaten sein wird.

Fraglich bleibt: Macht die Reform das System wirklich fairer? Die Grundidee des Dublin-Systems bleibt gleich. Viele Probleme hängen davon ab, ob die EU-Länder die Regeln gut einhalten. Auch nach der Reform ist nicht sicher, dass alle Länder genug Unterkünfte haben oder gute medizinische Versorgung und faire Asylverfahren anbieten. Solange es diese Unterschiede gibt, müssen Gerichte weiter prüfen, ob Menschen überhaupt in ein anderes Land zurückgeschickt werden dürfen.
Die Reform versucht zwar, das System funktionsfähiger zu machen. Trotzdem bleiben viele Probleme bestehen. Deshalb ist unklar, ob die Reform den Schutz für Geflüchtete wirklich verbessert – oder ob sie nur ein System stützt, das schon lange nicht gut funktioniert.

 

1 2024-10-21_PRO-ASYL-Stellungnahme-GEAS-Umsetzungsgesetz.pdf

2 Eine neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement - Consilium

3 Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems | EU-Migrations- und Asylpolitik | bpb.de

4 GEAS-Reform im EU-Parlament: Historischer Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa | PRO ASYL

 

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Wer ist hier zuständig? - Teil 2: Hürden und Härten von Dublin III in der Praxis

  Faktencheck #9

Die Grundlagen der Dublin-III-Verordnung und das Dublin-Verfahren haben wir im Faktencheck #8 erklärt. Hier zeigen wir, was bei dem Verfahren in der Praxis nicht funktioniert und welche Schwierigkeiten es gibt.

Ein Grund, warum die Verordnung nicht immer angewendet wird, ist: Die Unterkünfte und die Behandlung von Geflüchteten in den EU-Ländern sind nicht überall gleich gut. In manchen EU-Ländern gibt es große Probleme. Deshalb kann es dazu kommen, dass Geflüchtete nicht in alle EU-Länder zurückgeschickt werden.1

In Polen zum Beispiel haben Dublin-Rückkehrende einen schlechten Zugang zum Asyl-Verfahren. Sie haben nach der Rückführung nur wenige Tage Zeit, um sich in einer Unterkunft zu melden.  In dieser Zeit bekommen sie dort auch kein Geld. Wer sich nicht rechtzeitig meldet, kann nicht mehr in das Asyl-Verfahren. Die Betroffenen können höchstens einen Folge-Antrag stellen. Das berichten die Geflüchteten-Statistiken von AIDA.2 Das Problem: Die Behörden schieben viele Menschen in ein Folge-Antrags-Verfahren ab, obwohl sie eigentlich weiter in dem alten Verfahren bleiben könnten. Außerdem werden viele Menschen in Polen inhaftiert, auch Familien, Kinder und Folter-Opfer.3 In den Haftzentren gibt es keine gute Rechts-Beratung für die Menschen. Verwaltungs-Gerichte stoppen Abschiebungen nach Polen nur in sehr wenigen Fällen, zum Beispiel bei Familien mit kleinen Kindern. Im Jahr 2024 waren nur 14 Prozent der Eilanträge vor den Gerichten erfolgreich.4

Auch in Griechenland ist es für Dublin-Rückkehrende schwierig. Viele Menschen berichten, dass sie keine Wohnung und keine Hilfe bekommen.5 Ähnliche Berichte gibt es auch aus Italien, Bulgarien und Kroatien.6, 7 Das Bundes-Verwaltungs-Gericht hat Griechenland und Italien vor kurzem als nicht gefährlich eingestuft, obwohl es immer wieder Berichte über Obdachlosigkeit und mangelnde Versorgung gibt.8, 9

Für Geflüchtete in Deutschland hat eine Dublin-Rückführung soziale und psychische Folgen. Viele Geflüchtete leben schon einige Jahre in Deutschland. Sie haben die Sprache gelernt, Freunde gefunden und sich an das Leben hier gewöhnt. Wenn sie in ein anderes EU-Land zurückgeschickt werden, ist das ein harter Schnitt. Viele Menschen sind dann verzweifelt. Sie haben keine Freunde und keine Familie dort. Oft können sie auch nicht arbeiten.10

Auch in Bezug auf die Leistungen in Deutschland, stehen Dublin-Betroffene oftmals vor großen Problemen. Ende Oktober 2024 hat der Bundestag beschlossen: Die Sozial-Leistungen für sogenannte "Dublin-Fälle" werden stark gekürzt. Seitdem gilt die Regelung: Wer als "Dublin-Fall" nach Deutschland kommt, hat unter bestimmten Umständen nur noch 2 Wochen Anspruch auf Sozial-Leistungen. Danach werden die Unterkunft, die Gesundheits-Versorgung und alle anderen Leistungen eingestellt.11 Sozial-Gerichte etwa in Hamburg und Karlsruhe haben entschieden: Die Regelung verstößt gegen das Grund-Gesetz und gegen europäisches Recht.12

Zusammenfassend zeigt sich: Die Dublin-III-Verordnung kann in der Praxis oft nicht umgesetzt werden. Trotzdem wurde lange an dem Dublin-System festgehalten. Im Juni 2026 soll die Dublin-III-Verordnung durch eine neue Verordnung ersetzt werden. Sie ist Teil von der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asyl-Systems GEAS. Wie die Reform aussieht und ob sie besser ist, zeigen wir im nächsten Faktencheck.

 

1 Dublin-Verf-2024web.pdf

2 AIDA-PL_2023-Update.pdf

3 Angst vor Abschiebung nach Polen: »Polen ist für uns nicht sicher« | PRO ASYL

4 Drucksache 20/15133

5 Keine Verbesserung: Flüchtlinge in Griechenland ohne Bett, Brot und Seife | PRO ASYL

6 Flüchtlinge in Bulgarien: Entrechtung, Misshandlung und Verelendung | PRO ASYL

7 32324.pdf

8 Informationsverbund Asyl & Migration - Detail

9 Pressemitteilung Nr. 57/2024 | Bundesverwaltungsgericht

10 Warum Abschiebung keine einfache politische Lösung ist – Netzwerk Fluchtforschung

11 Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems - Bundesgesetzblatt

12 SG Hamburg stoppt kompletten Leistungsausschluss für Geflüchtete im Dublin-Verfahren – Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

 

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