Seit 2011 ist die AWO Stuttgart mit ihrem Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Teil des bundesweiten IQ Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“ (netzwerk-iq.de) und berät Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss zu ihren beruflichen Anerkennungsmöglichkeiten: Von Pflegefachpersonen, über Ingenieur*innen bis hin zu Lehrkräften finden alle Fachkräfte im Regierungsbezirk Stuttgart kompetente Beratung. Vier weitere Beratungszentren in Baden-Württemberg ergänzen das Angebot und sind für die Regierungsbezirke Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie für die Region Ostwürttemberg zuständig.
Seit 2014 ist im Land Baden-Württemberg ein Beratungsanspruch auch im Anerkennungsberatungssetz (2014) verankert. Dabei übernimmt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die koordinierende und öffentlichkeitswirksame Arbeit für die Beratungszentren und kofinanziert das Projekt der Anerkennungsberatung.
Was bei der AWO Stuttgart im Gründungsjahr 2011 klein mit einer Beraterin begann, wuchs in den letzten Jahren auf 17 Berater*innen und über 4.000 Beratungen im Jahr an – Tendenz steigend. Um die hohe Nachfrage bedienen zu können, findet die Beratung zunächst per Mail statt. Bei Bedarf folgt ein persönlicher Termin. Daneben finden regelmäßig Beratungen an den dezentralen Standorten Heilbronn, Esslingen und Ludwigsburg statt. Messebeteiligungen, Informationsveranstaltungen und Schulungen zum Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie telefonischer Support für die Regelinstitutionen des Arbeitsmarkts, Migrationsdienste und Bildungsträger sind ebenfalls im Angebotsportfolio enthalten. In den umfangreichen Beratungen werden in der Regel folgende Themen besprochen:
- Welcher Beruf in Deutschland entspricht der ausländischen Qualifikation?
- Kann eine Anerkennung beantragt werden? Welche Alternativen gibt es?
- Welche Stelle ist für den Anerkennungsprozess zuständig?
- Welche Unterlagen sind notwendig?
- Wie sieht eine korrekte Übersetzung aus?
- Welches Sprachniveau ist erforderlich? Welche Sprachzertifikate werden akzeptiert?
- Wie viel kostet der Anerkennungsprozess?
- Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Übersetzungen, Gebühren, Sprachkurs uvm.?
- Wer berät bei aufenthaltsrechtlichen Fragen?
Für diese und weitere individuelle Fragen steht das Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zur Verfügung und begleitet kompetent durch den Anerkennungsprozess. Dabei bietet die schriftliche Beratung den Fachkräften eine Art Nachschlagewerk auf ihrem teilweise langwierigen Weg zur vollen beruflichen Anerkennung.
Besonders Fachkräfte aus sogenannten „reglementierten“ Berufen müssen einen Anerkennungsprozess durchlaufen und brauchen zwingend die staatliche Berufszulassung und somit Anerkennung ihres Berufs, so z.B. Pflegefachpersonen, Ärzte, Sozialarbeiter*innen, Lehrkräfte oder Erzieher*innen. Im sogenannten Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren wird die ausländische Qualifikation mit der in Deutschland erforderlichen verglichen. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten viele Fachkräfte einen „Feststellungsbescheid“. Dieser legt die Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation offen und definiert Maßnahmen zum Ausgleich. Typische Auflagen sind eine Prüfung (Kenntnisprüfung) oder ein Praktikum (Anpassungslehrgang). Wenn die Auflagen erfolgreich erfüllt wurden, wird die volle berufliche Anerkennung bescheinigt und die Fachkraft darf im erlernten Beruf arbeiten. Genau das ist die Motivation der 17 Berater*innen der AWO Stuttgart: Unterstützung während des Anerkennungsverfahrens zu bieten und einen Beitrag zur Integration von ausländischen Fachkräften in den deutschen Arbeitsmarkt zu leisten.
Mehr Informationen zur Anerkennungsberatung und den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage- oder einfach über den QR- Code:

