Faktencheck #13

Am 12. April 2024 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung der Bezahlkarte beschlossen.1 Demnach können die Bundesländer entscheiden, ob sie die Bezahlkarte nutzen und welche genauen Regeln gelten. Mittlerweile wurde in fast allen Bundesländern die Bezahlkarte eingeführt.2 Seit Januar 2025 erhalten Asylsuchende auch in Baden-Württemberg die Bezahlkarte.3
Wir erklären, was die Bezahlkarte ist, und überprüfen die in der politischen Debatte genannten Vorteile.

Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte VISA-Debitkarte. Auf die Karte werden monatlich die Asylbewerberleistungen überwiesen. Das bedeutet, dass nur die geflüchteten Menschen eine Bezahlkarte haben, die Asylbewerberleistungen erhalten (vgl. Faktencheck 12).  

Bildquelle: Socialcard

Von politischen Befürworter:innen wird die Bezahlkarte als sinnvolle Reform dargestellt. Sie soll:

  •          Verwaltung vereinfachen.
  •          Missbrauch und Migrationsanreize verhindern.
  •          Überweisungen ins Ausland von Geflüchteten an ihre Freund:innen und Familie unterbinden.  

Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass diese angeblichen Vorteile nicht durch belastbare Fakten gestützt werden.


Verwaltungsaufwand

Es wird argumentiert: Durch die Bezahlkarte werden Verwaltungsabläufe effizienter, weil weniger Bargeld ausgezahlt werden muss. Jedoch berichten zahlreiche Kommunen von technischen Schwierigkeiten. Die Bezahlkarte führt zu erhöhtem organisatorischem Aufwand. Es gibt an vielen Orten Verzögerungen bei der Einführung. Komplizierte Regelungen führen zu mehr Bürokratie für die Verwaltung statt zu einer Entlastung.4

Außerdem ist die Einführung der Bezahlkarte für die Bundesländer sehr teuer. In Baden-Württemberg wurden 10,6 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt 2025 für die Einführung der Bezahlkarte gezahlt.5


Missbrauch und Migrationsanreize

Angeblich verhindert die Bezahlkarte den Missbrauch von Sozialleistungen. Dafür gibt es jedoch keine empirischen Belege. Studien und Stellungnahmen von Sozialverbänden zeigen: Missbrauch von Leistungen durch Geflüchtete ist kein strukturelles Problem.6 Die Asylbewerberleistungen sind für die Deckung grundlegender Bedürfnisse. Sie liegen sogar unterhalb des rechtlich festgelegten Existenzminimums (vgl. Faktencheck 12). Sozialleistungen stellen somit keinen Anreiz für Fluchtmigration dar (vgl. Faktencheck 3).


Überweisungen ins Ausland

Die Bezahlkarte soll Überweisungen an Schleuser oder ins Ausland verhindern. Es gibt aber keinen Beweis, dass staatliche Leistungen systematisch an Schleuser weitergeleitet werden. Zahlungen zur Unterstützung an Familien im Herkunftsland werden meistens nur von Personen mit eigenem Einkommen gemacht. Asylbewerberleistungen werden dafür kaum verwendet.6

Zusammenfassend steht fest: Die Bezahlkarte löst keine nachweislich bestehenden Probleme. Die angeblichen Vorteile beruhen überwiegend auf politischen Annahmen statt auf überprüfbaren Fakten. Stattdessen stellt die Bezahlkarte geflüchtete Menschen vor große Hürden im Alltag. Auf die Folgen für Betroffene gehen wir in einem 2. Teil im kommenden Faktencheck ein.

 1 Deutscher Bundestag - Grünes Licht für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende

2 Bezahlkarte für Asylbewerber | Sozialleistungen | Flüchtlinge | Zahlen und Studien | Mediendienst Integration

3 29.10.2024_JuM.pdf

4 FAQ zur Bezahlkarte - GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

5 Kosten_der_Bezahlkarte.pdf  

6 Wissenschaftliche Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete  

 

 

Kontakt Sozialdienst für Geflüchtete
Johannes Engelhardt, Bereichsleitung

Olgastraße 63
70182 Stuttgart

Kontakt Sozialdienst für Geflüchtete
Greta Deist, Teamleitung

Olgastraße 63
70182 Stuttgart
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