Einleitungsbild Wie viele Flüchtende tatsächlich nach Deutschland kommen
Wie viele Flüchtende tatsächlich nach Deutschland kommen
Faktencheck #2

Die asylpolitische Debatte in deutschen Medien und Politik erweckt den Anschein, dass ein immenser Teil der flüchtenden Menschen nach Deutschland kommt, um einen Asylantrag zu stellen. Wir schauen uns die Zahlen an und zeigen, wie die Lage tatsächlich aussieht.

Weltweit waren Mitte 2024 etwa 122,6 Millionen Menschen auf der Flucht. 72,1 Millionen Menschen (58%) davon sind Binnengeflüchtete, die im eigenen Land Schutz suchen. Ein weiterer großer Teil der Flüchtenden kommt in Nachbarländern unter. [1]

In der EU wurden 2024 insgesamt 1.014.000 Asylanträge gestellt. Das entspricht 0,84% der Flüchtenden weltweit. [2]

In Deutschland haben 2024 rund 237.300 Menschen erstmalig einen Asylantrag gestellt. [3] Nicht inbegriffen sind hier etwa 102.100 ukrainischen Geflüchtete, die 2024 in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten haben. [4]
Insgesamt sind 2024 folglich rund 339.400 Schutzsuchende nach Deutschland gekommen. Das entspricht etwa 0,28% der flüchtenden Menschen weltweit.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass Flucht vor Verfolgung, Krieg und Gewalt eine Realität ist, die viele Menschen weltweit betrifft. Gleichzeitig kommt nur ein Bruchteil der Flüchtenden nach Deutschland, um Schutz zu suchen. Die migrationspolitischen Diskussionen in Deutschland sollte demnach mit einer differenzierten, globalen Perspektive geführt werden.

 

[1] Flüchtlingszahlen: Flüchtlinge weltweit - Global Trends

[2] Migration: Asylanträge in der EU 2024 deutlich gesunken - ZDFheute

[3] Zahl der Flüchtlinge | Flucht & Asyl | Zahlen und Fakten | MEDIENDIENST INTEGRATION

[4] Gesellschaft - Ukraine - Statistisches Bundesamt

 

Einleitungsbild Warum die Begriffe
Warum die Begriffe "illegale" oder "irreguläre" Migration in die Irre führen
Faktencheck #1

 

Im politischen und öffentlichen Diskurs wird mit Blick auf Geflüchtete oftmals von „illegaler“ oder „irregulärer“ Migration gesprochen. Wir erklären, warum diese Begriffe nicht nur zur Abwertung geflüchteter Menschen führen, sondern auch falsch sind.

 

Grundlegend gilt, dass Drittstaatsangehörigen die Einreise in das Bundesgebiet Deutschland nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel erlaubt ist. Aufenthaltstitel werden in Form von Visa oder einer Aufenthaltserlaubnis vergeben und sind grundsätzlich an einen bestimmten Zweck – z.B. Erwerbstätigkeit, Ausbildung, humanitäre Gründe oder familiäre Gründe – gebunden. Eine unerlaubte Einreise ohne entsprechenden Aufenthaltstitel ist laut Aufenthaltsgesetz strafbar (§ 95 AufenthG).


Nicht strafbar ist jedoch die unerlaubte Einreise, auf die unmittelbar ein Asylgesuch gestellt wird (§ 95 Abs. 5 AufenthG). Zurückzuführen ist das auf die Genfer Flüchtlingskonvention, die garantiert, dass fliehende Menschen nicht wegen einer unerlaubten Einreise bestraft werden dürfen. Die Genfer Flüchtlingskonvention haben neben Deutschland noch 148 weitere Staaten unterzeichnet. Somit ist die Einreise nach Deutschland mit unmittelbarem Asylgesuch nicht illegal, sondern stellt ein grundlegendes Menschenrecht dar.

 

Es ist also schlichtweg falsch, Geflüchtete als “illegale” oder “irreguläre” Migrant:innen zu bezeichnen. Doch genau das wird in Politik und Medien häufig gemacht. Diese falsche Bezeichnung wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf geflüchtete Menschen und bestärkt rassistische Vorurteile, sondern sie trägt auch zur Legitimation einer restriktiven Asylpolitik bei.

 

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