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Interkulturelle Familienberatung (IFB)

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Die Interkulturelle Familienberatung der AWO Stuttgart unterstützt seit 2003 in enger Kooperation mit dem Jugendamt Stuttgart Migrantenfamilien in Krisen- und Konfliktsituationen in Stuttgart. Unser multidisziplinäres Team besteht aus drei Fachkräften, die neben Deutsch auch Türkisch, Kurdisch und bei Bedarf mit Sprachmittlern mehrsprachig beraten.

Unsere Arbeitsschwerpunkte sind Hilfen und Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen mit Migrationshindergrund. Wir beraten und begleiten die Familien, auch in Krisen- und Notfallsituationen, bei Fragen zu

familiären- und Erziehungsproblemen Kindeswohlgefährdung Trennung und Scheidung häuslicher Gewalt und/oder Partnerschaftsgewalt.

Ebenso beraten und begleiten wir die Matarbeiter*innen der Beratungszentren (BZ) interkulturell und zeitnah in den oben genannten Schwerpunktthemen. Die Beratung erfolgt zu einem großen Teil in Kooperation mit bzw. auf Anfrage von Mitarbeiter*innen des Jugendamts.

Unsree gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den BZ ist geprägt von einer gemeinsamen Haltung insbesondere zum Thema Kinderschutz und Hilfen für Migrantenfamilien in Stuttgart. Wir bieten regelmäßig Sprechstunden in bestimmten Beratungszentren und in unserer Geschäftsstelle in der Olgastraße 63 an. Zudem sind wir auch außerhalb dieser Sprechzeiten Ansprechpartner*innen für das Jugendamt.

In unserer Arbeit verfolgen wir einen interkulturellen, ressourcenorientierten und ganzheitlichen Arbeitsansatz mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Beratung ist kostenlos und freiwillig.
Wir haben Schweigepflicht.
Termine nach Vereinbarung.

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Sozialdienst für Geflüchtete

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Die AWO Stuttgart unterstützt und berät im Bereich des Sozialdiensts für Geflüchtete etwa 1200 Geflüchtete, die in verschiedenen Gemeinschafts – und Notunterkünften leben, die über das ganze Stadtgebiet Stuttgart verteilt liegen.

Je nach kulturellem, persönlichem und familiärem Hintergrund und aufenthaltsrechtlicher Situation benötigen die Geflüchteten Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Der Sozialdienst für Geflüchtete der AWO ist zuständig für Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften und angegliederten städtischen Sozialwohnungen leben und zudem für Bewohner*innen, die im ersten Jahr in Privatwohnraum leben.

Die Kolleg*innen des Sozialdiensts für Geflüchtete sind im jeweiligen Stadtteil und auch stadtweit sehr gut vernetzt, nehmen an relevanten Gremien und Austauschrunden teil und kooperieren mit städtischen Behörden und Einrichtungen. Auch der Austausch und die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen gehört zum Aufgabenbereich des Sozialdiensts für Geflüchtete.

Das Team des Sozialdiensts für Geflüchtete besteht überwiegend aus Sozialarbeiter*innen oder Fachkräften verwandter Professionen und wird ergänzt von Aushilfen, Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie Studierenden.

Wenn Sie Interesse haben, Teil des Teams zu werden, sehen Sie sich gerne auf folgender Seite nach unseren aktuellen Stellenangeboten um: offene Stellen

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Soziale Betreuung, Integrationsmanagement und pädagogische Heimleitung

Die Arbeit in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete hat drei Schwerpunkte: die Soziale Betreuung, das Integrationsmanagement und die pädagogische Heimleitung.

Im Rahmen der Sozialen Betreuung und des Integrationsmanagements unterstützen, beraten und vermitteln wir:

bei inhaltlichen und formalen Fragen zum Asylverfahren bei ausländerrechtlichen Angelegenheiten bei sozialhilferechtlichen Angelegenheiten im Umgang mit Behörden und Ämtern bei der Bewältigung des Alltags in einem fremden Land beim Besuch von Kindergarten und Schule beim Erwerb von Deutschkenntnissen bei der Suche nach einer Wohnung bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz bei der Entwicklung einer sinnvollen Lebensperspektive bei der Bewältigung familiärer, sozialer oder psychischer Krisen bei der Verarbeitung des Fluchtschicksals bei einer anstehenden freiwilligen Rückkehr oder Weiterwanderung.

Neben der Sozialen Beratung und Betreuung und dem Integrationsmanagement nimmt unser Sozialdienst auch die Aufgaben der pädagogischen Heimleitung in den Unterkünften wahr.

Dazu gehören, in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialamt Stuttgart, Aufgaben wie

die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten die Gewährleistung der Verkehrssicherheit innerhalb der Unterkünfte und auf dem Gelände die Gewährleistung des organisatorischen Brandschutzes Reparaturen und die Instandhaltung der Unterkünfte die Ausstattung der Unterkünfte das Ausüben des Hausrechts und die Überwachung der Hausordnung.

 

Wenn Sie Interesse haben, Teil des Teams zu werden, sehen Sie sich gerne auf folgender Seite nach unseren aktuellen Stellenangeboten um: offene Stellen

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Integrationskurse - mit und ohne Kinderbeaufsichtigung

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Kursprogramm

Die Kinderbeaufsichtigung der Kleinkinder während des Kurses ist auf Anfrage in Stuttgart Mitte, Untertürkheim und Feuerbach Pfostenwäldle 25 möglich.

Geplante Kurse:

Stuttgart-Mitte
Olgastr. 61/63, 70182 Stuttgart
Zweitschriftlernkurs für Frauen mit Kinderbeaufsichtigung
Der Kurs richtet sich an Frauen, die in ihrer Muttersprache alphabetisiert sind, jedoch keine Erfahrung im Erlernen einer Fremdsprache haben.
Kn 153, Modul 1 (A1.1)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 -12:15 Uhr
Beginn: 09.03.2026


Stuttgart-Feuerbach
Stuttgarter Str. 15, 70469 Stuttgart
Allgemeiner Integrationskurs
Kn 154, Modul 1 (A1.1)
Mo, Di, Mi, Do: 13:30 - 16:45 Uhr
Beginn: 16.03.2026


Stuttgart-Mitte
Olgastr. 61/63, 70182 Stuttgart
Zweitschriftlernerkurs für Teilnehmerinnen, die in einem allgemeinen Integrationskurs das Niveau A1 nicht erreicht haben und wiederholen müssen. 
Mit Kinderbeaufsichtigung und allen Schulferien
Kn 155, Modul 1 (A1.1)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 13:00 Uhr
Beginn: 17.03.2026

 

 



Laufende Kurse

Stuttgart-Mitte
Olgastr. 61/63, 70182 Stuttgart

Integrationskurs für Frauen
Kn 141, Modul 9 (B1.3)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 13:00 Uhr
Beginn: 29.01.2026

Integrationskurs für Frauen
Kn 144, Modul 6 (A2.3)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 29.01.2026

Allgemeiner Integrationskurs
Kn 145, Modul 5 (B1.1)
Mo, Di, Mi, Do: 13:30 - 16:45 Uhr
Beginn: 26.02.2026

Allgemeiner Integrationskurs
Kn 147, Modul 5 (B1.1)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 13:00 Uhr
Beginn: 05.03.2026

Zweitschriftlernerkurs für Frauen 
Kn 149, Modul 4 (A2.1)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 24.03.2026

Allgemeiner Integrationskurs
Kn 151, Modul 3 (A2.1)
Mo, Di, Mi, Do: 13:30 - 16:45 Uhr
Beginn: 09.03.2026


Stuttgart-Untertürkheim
Strümpfelbacher Str. 38, 70327 Stuttgart
Zweitschriftlernerkurs für Frauen 
Kn 146,  Modul 5 (A2.2)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 26.02.2026


Stuttgart-Feuerbach

Pfostenwäldle 25, 70469 Stuttgart
Allgemeiner Integrationskurs
Kn 152, Modul 2 (A1.2)
Mo, Di, Mi, Do: 8:45 - 12:45 Uhr 
Beginn: 26.02.2026

Stuttgarter Str. 15, 70469 Stuttgart
Integrationskurs für Frauen
Kn 139, Orientierungskurs
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 12.03.2026

Allgemeiner Integrationskurs
Kn 148, Modul 4 (A2.2)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 12:15 Uhr
Beginn: 19.03.2026


Stuttgart-Zuffenhausen
Hohensteinstr. 25, 70435 Stuttgart
Integrationskurs für Frauen
Kn 143, Modul 9 (B1.3)
Mo, Di, Mi, Do: 9:00 - 13:00 Uhr
Beginn: 05.03.2026

 

Schulungsräume werden gefördert durch die

Beratung

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie wissen möchten:

Welcher Integrationskurs (allgemeiner Integrationskurs oder Frauenkurs) für Sie besser geeignet wäre? Welche Unterlagen für die Teilnahme an einem Integrationskurs erforderlich sind? Ob Sie einen Anspruch auf kostenlose Teilnahme haben? Gibt es eine Kinderbeaufsichtigung für mein Kind und was soll ich beachten?

Sprachtest

Der Test findet immer in unserer Zentrale in der Olgastraße 61/63, 70182 Stuttgart statt.

Die Einstufung ist mit einem vereinbarten Termin und mit Ihrem aktuellen Berechtigungsschein oder einer Verpflichtung möglich. Bitte planen Sie dafür eine Stunde ein und kommen Sie in Begleitung nur einer Person, die während des Testes die Beaufsichtigung Ihres Kindes übernehmen kann.
Unsere erfahrene Lehrkraft stuft Sie ein, damit wir Ihnen einen passenden Kurs anbieten können.

Anmeldung / Kontaktformular

Einstufung, Anmeldung und Beratung ist immer persönlich. Damit wir Ihnen einen passenden Termin anbieten können, bitten wir Sie untenstehendes Formular auszufüllen.
Die Test- und Anmeldetermine werden per E-Mail vereinbart.

Warnung! Javascript muss aktiviert sein, damit dieses Formular fehlerfrei funktioniert. Kontaktformular Integrationskurs Pflichtfeld *FamiliennameVornameTelefonnummerEmail-AdresseEmail-Adresse-bestaetigenPostleitzahl (PLZ)Kopie Berechtigungsschein hochladen Kurstyp Allgemein oder für Frauen Wählen Sie einen Wert Allgemein (700 Stunden) für Frauen (1000 Stunden) Kursniveau Wählen Sie einen Wert A1 A2 B1 Orientierungskurs (OK) Kinderbeaufsichtigungsbedarf Wählen Sie einen Wert ja nein Alter des Kindes (falls Beaufsichtigungsbedarf) unter einem Jahr bis 5 Jahrezusätzliche FragenCaptcha    

Die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der oben genannten personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

  

 

 

 

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Anmeldung für Ihr Kind

Wir kümmern uns um Ihr Kind während Sie die Sprache lernen.

Die Beaufsichtigung ist für Kinder unter 3 Jahren möglich, ist aber keine Voraussetzung, um bei uns an einem Kurs teilzunehmen.

Auch Ihr Kind muss bei uns angemeldet sein:

Elternbrief  Anmeldeformular Beaufsichtigungsvertrag Regeln Elternbelehrung gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Vorlage: Ärztliche Bescheinigung, dass Ihr Kind die Kinderbeaufsichtigung besuchen darf

Außerdem bringen Sie zur Anmeldung mit:

Geburtsurkunde des Kindes Impfnachweis oder entsprechende Bescheinigung vom Arzt
Wenn Sie Ihr Kind von der Kinderbeaufsichtigung abmelden möchten, benutzen Sie bitte das 
Abmeldeformular

 

 

Prüfungen

Voraussetzungen zur Teilnahme am Deutschtest für Zuwanderer:

Für die Anmeldung zu einem Deutschtest für Zuwanderer ist ein gültiger Berechtigungsschein oder eine gültige Verpflichtung erforderlich, die im Original vorgelegt werden muss.

Auch wenn kein Stundenkontingent des BAMF mehr zur Verfügung steht, und die Testgebühr selbst getragen wird, bleibt diese Voraussetzung bestehen.

Personen, die noch nie eine Personenkennziffer vom BAMF hatten und die Testgebühr selbst zahlen möchten, müssen entweder einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs stellen oder mindestens ein Modul eines Integrationskurses absolvieren.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann leider nicht am Test teilnehmen.

Das amtliche Ausweisdokument muss bis zum Prüfungstag gültig sein.

Testtermine erfragen Sie bitte per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Testgebühr: DTZ 175,- €/ LiD 50,- €

Weitere Informationen zum Testablauf erhalten Sie bei der Anmeldung.

Information

Hier können Sie sich in Ihrer Muttersprache über die Integrationskurse informieren:

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Integrationskurse

Merkblatt zum Integrationskurs

Bei der AWO Stuttgart können Sie folgende Kurse besuchen:

einen allgemeinen Integrationskurs mit 700 Unterrichtseinheiten einen Zweitschriftlernerkurs mit 1.000 Unterrichtseinheiten einen Frauen-Integrationskurs in höheren Modulen

Die Kinderbeaufsichtigung der Kleinkinder während des Kurses ist auf Anfrage möglich.

In allen unseren Kursen unterrichten qualifizierte Kursleiterinnen mit BAMF-Zulassung und langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Integrationskurse.

In den Schulferien findet bei uns kein Kurs statt.

Für die Teilnahme an einem Integrationskurs müssen Sie eine Verpflichtung von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter haben.
Sprechen Sie mit Ihrem/r Ansprechpartner/in beim Amt!

Sie können einen Berechtigungsschein direkt beim BAMF beantragen.

Falls Sie selbständig einen Antrag beim BAMF stellen möchten:

Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs:

Online: Bundesportal | Zulassung zum Integrationskurs beantragen Postalisch für bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Staatsangehörige eines EWR-Staates sowie deutsche Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse:
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs gemäß § 5 Absatz 1 Integrationskursverordnung (bamf.de)

für Asylbewerber, Geduldete und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis:  Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs (bamf.de)

 Teilnahme und Kosten:

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Teilnahme und Kosten

Kostenübernahme:

Online: Bundesportal | Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen

    Bundesportal | Fahrtkostenzuschuss für Integrationskurse beantragen

Postalisch:

    Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs (bamf.de)

    Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrtkosten gemäß Integrationskursverordnung (IntV) (bamf.de)

Kostenerstattung 50%

Online: Bundesportal | Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) für den Integrationskurs beantragen

postalisch: Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent) (bamf.de)

 

Die vollständig ausgefüllten Anträge mit Nachweisen in Kopie können Sie nur per Post (keine E-Mail, keine persönliche Abgabe)

an folgende Adresse schicken:

BAMF
Integrationskurse
Wolframstraße 62
70191 Stuttgart

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Integrationskurse bei der AWO Stuttgart

 

gefördert durch:

www.fruehe-chancen.de/intmikiplus

„Unsere integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung wird im Rahmen des ESF Plus-Programms „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und durch die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.“

 

KONTAKT

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Stuttgart e.V.
Olgastraße 63  70182 Stuttgart
Tel.:0711 21061-0,
E-Mail: mail@awo-stuttgart.de 

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