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Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

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Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) soll Ende 2026 eingestellt werden

ein deutschlandweit einzigartiges Beratungs- und Förderangebot für zugewanderte Studieninteressierte, welches auch seit vielen Jahren erfolgreich von der AWO Stuttgart durchgeführt wird.

Erfahren Sie hier mehr über die Situation und unterstützen Sie unsere Petition:

Bildungsberatung GF-H – stärken statt streichen!

Was ist die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule? - Alles Wichtige erfahren Sie hier im Factsheet.

 

Im Rahmen des Jugendmigrationsdienstes berät und unterstützt die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule junge Zugewanderte, die in Deutschland eine akademische Laufbahn beginnen oder fortsetzen wollen.

Die Zielgruppen sind: neu zugewanderte Migrantinnen oder Migranten Asylberechtigte und Geflüchtete Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler EU Bürgerinnen und EU Bürger

Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickeln die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater einen individuellen Bildungsplan und unterstützen und begleiten junge Zugewanderte bis zur Aufnahme ihres Studiums. Sie prüfen die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereich und entscheiden, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine Förderung zugelassen werden können.

Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördertes Bundesprogramm mit bundesweit 20 Beratungsstellen.

Die Kernthemen der Bildungsberatung GF-H sind: Spracherwerb (Sprachkurse bis Niveau C1) Anerkennung und Bewertung der im Ausland erworbenen Vorbildung Bewertung der Vorbildung und der Kompetenzen für ein angestrebtes Studium Maßnahmen zum Erwerb bzw. zur Vervollständigung der Hochschulreife Studienangebot in Deutschland Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland Studienfachwahl und Studienbewerbung Stipendien und Förderangebote

Zu den wichtigsten geförderten Maßnahmen gehören Sprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen oder darauf vorbereiten.

Die Beratung und die Zulassung zur Förderung erfolgen in den regional zuständigen Bildungsberatungsstellen GF-H. Für die Regionen Stuttgart, Tübingen, Reutlingen, Freudenstadt und Sigmaringen ist die Bildungsberatungsstelle bei der AWO Stuttgart zuständig.

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Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen-x

Wir beraten zur Anerkennung und Qualifizierung ausländischer Berufsqualifikationen. Wir erklären Ihnen das Anerkennungsverfahren/Qualifizierungsverfahren, suchen die zuständige Anerkennungsstelle und informieren Sie über weitere wichtige Inhalte. Wenn Sie schon einen Defizitbescheid/Teilanerkennung haben, dann können Sie uns auch gerne kontaktieren.
Die Beratung ist IMMER kostenlos!

Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Anerkennung ist die jeweilige Anerkennungsstelle zuständig.

Wenn Sie im Regierungsbezirk Stuttgart leben und arbeiten (wollen), sind wir für Ihre Beratung zuständig. Wenn Sie außerhalb des Regierungsbezirks Stuttgart wohnen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle in Ihrem Regierungsbezirk. Kontakt siehe Beratungssuche (anerkennung-in-deutschland.de).

Wir können Sie nur gut beraten und Ihre Fragen beantworten, wenn wir alle wichtigen Informationen von Ihnen haben.

Bitte melden Sie sich hier für unsere Beratung an: Anmeldung zur Beratung Bitte lesen Sie die Fragen. Klicken Sie auf die Frage, die auf Sie zutrifft. Dann kommen Sie zur Beratungsanmeldung.

Wenn wir Ihre Informationen haben, bekommen Sie von einer persönlichen Ansprechperson eine E-Mail. Darin erklären wir Schritt für Schritt, wie und wo Sie die Anerkennung beantragen können und was Sie dafür brauchen. Bis dahin müssen Sie nicht noch einmal anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Bitte haben Sie Geduld.

Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hier finden Sie ausführliche Informationen dazu.

Weitere allgemeine Informationen zur Anerkennungsberatung finden Sie auch auf:
www.anerkennung-in-deutschland.de
https://www.netzwerk-iq-bw.de/ 

Wenn Sie noch im Ausland leben und Ihnen egal ist, in welchem Bundesland Sie leben und arbeiten möchten, dann können Sie sich auch hier informieren:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung

Hala yurtdışında yaşıyorsanız ve Almanyada hangi eyalette yaşamak ve çalışmak istediğinizi önemsemiyorsanız, buradan da bilgi alabilirsiniz:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung

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Über uns:  

10 Jahre Anerkennungsberatung

Die Anerkennungsberatung ist 10 Jahre alt geworden.

   Die Anerkennungsberatung ist 10 Jahre alt geworden.
   In diesem Video erklärt unsere langjährige Kollegin Anne Seth,
   wie die Arbeit in der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
   in der Praxis aussieht.

 

 

Und hier finden Sie einen Artikel über die Entwicklung der Beratungsstelle seit 2011.

 

Podcast1

 

 

Unsere Kollegin Anita Hoffmann-Bohra hat an der Podcast-Reihe
 "Internationale Fachkräfte finden & binden" des Welcome Center Heilbronn-Franken teilgenommen. Sie spricht darin über unsere Arbeit und die berufliche Anerkennung. Hier können Sie reinhören.

Podcast3

Unsere Kollegin Anita Hoffmann-Bohra hat an der Podcast-Reihe
 "Internationale Fachkräfte finden & binden" des Welcome Center Heilbronn-Franken teilgenommen. Sie spricht darin über unsere Arbeit und die berufliche Anerkennung. Hier können Sie reinhören.

Charta der Grundrechte  

Das Beratungszentrum achtet die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und das damit verbundene Ziel die fundamentalen Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger zu sichern (Art. 8 VO (EU) 1296/2013). Hier finden Sie Informationen des Landes Baden-Württemberg: Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg - Charta der Grundrechte 

 

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Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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Wir beraten zur Anerkennung und Qualifizierung ausländischer Berufsqualifikationen. Wir erklären Ihnen das Anerkennungsverfahren/Qualifizierungsverfahren, suchen die zuständige Anerkennungsstelle und informieren Sie über weitere wichtige Inhalte. Wenn Sie schon einen Defizitbescheid/Teilanerkennung haben, dann können Sie uns auch gerne kontaktieren.
Die Beratung ist IMMER kostenlos!

Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Anerkennung ist die jeweilige Anerkennungsstelle zuständig.

Wenn Sie im Regierungsbezirk Stuttgart leben und arbeiten (wollen), sind wir für Ihre Beratung zuständig. Wenn Sie außerhalb des Regierungsbezirks Stuttgart wohnen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle in Ihrem Regierungsbezirk. Kontakt siehe im Flyer oder in der  Beratungssuche (anerkennung-in-deutschland.de).

Wir können Sie nur gut beraten und Ihre Fragen beantworten, wenn wir alle wichtigen Informationen von Ihnen haben.

Bitte melden Sie sich hier für unsere Beratung an: Anmeldung zur Beratung Bitte lesen Sie die Fragen. Klicken Sie auf die Frage, die auf Sie zutrifft. Dann kommen Sie zur Beratungsanmeldung.

Wenn wir Ihre Informationen haben, bekommen Sie von einer persönlichen Ansprechperson eine E-Mail. Darin erklären wir Schritt für Schritt, wie und wo Sie die Anerkennung beantragen können und was Sie dafür brauchen. Bis dahin müssen Sie nicht noch einmal anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Bitte haben Sie Geduld.

Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hier finden Sie ausführliche Informationen dazu.

Weitere allgemeine Informationen zur Anerkennungsberatung finden Sie auch auf:
www.anerkennung-in-deutschland.de
https://www.netzwerk-iq-bw.de/ 

Wenn Sie noch im Ausland leben und Ihnen egal ist, in welchem Bundesland Sie leben und arbeiten möchten, dann können Sie sich auch hier informieren:
Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) I Bundesagentur für Arbeit

If you are still living abroad and do not mind which federal state you would like to live and work in, you can also find information here:

Service Center for Professional Recognition I Bundesagentur für Arbeit 

Seit August 2026 gibt es die Anerkennungsberatung seit 15 Jahren. 

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Anlässlich des 10-jährigen Jubiläums wurde ein Video aufgenommen, in dem unsere langjährige Kollegin Anne Seth erklärte, wie die Arbeit der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in der Praxis aussieht.

Youtube Video 10 Jahre Annerkennung

 

 

Und hier finden Sie einen Artikel über die Entwicklung der Beratungsstelle seit 2011.

 

Podcast

Unsere Kollegin Anita Hoffmann-Bohra hat an der Podcast-Reihe
 "Internationale Fachkräfte finden & binden" des Welcome Center Heilbronn-Franken teilgenommen. Sie spricht darin über unsere Arbeit und die berufliche Anerkennung. Hier können Sie reinhören.

Charta der Grundrechte  

Das Beratungszentrum achtet die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und das damit verbundene Ziel die fundamentalen Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger zu sichern (Art. 8 VO (EU) 1296/2013). Hier finden Sie Informationen des Landes Baden-Württemberg: Europäischer Sozialfonds in Baden-Württemberg - Charta der Grundrechte 

 

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Jugendwerk

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Jugendwerk – die junge AWO

Im Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Stuttgart e.V. (AWO) organisieren sich die Betreuer*innen der Waldheime und Ferienfreizeiten. Im Sommer haben wir in einem Waldheim oder auf einer Freizeit miteinander gearbeitet, dabei soll es aber nicht bleiben! Deshalb stellen wir auch nach dem Sommer einiges auf die Beine und verbringen immer wieder Abende oder einen Tag am Wochenende miteinander. Das macht sehr viel Spaß, denn beim Jugendwerk können junge Menschen ihre Ideen einbringen und aktiv mitarbeiten.


Das ist uns wichtig:

Solidarität statt Konkurrenz ist unser Motto - und dazu tragen wir mit unserer Arbeit, z.B. den Waldheimferien für Kinder und Jugendliche
Uns ist es wichtig, dass sich ALLE unsere Angebote leisten können, auch Familien mit wenig Geld. Außerdem setzen wir uns für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein und weisen auf Missstände wie Kinderarmut in Deutschland hin..


Waldheim und Freizeiten - ein besonderes Abenteuer

Unsere Hauptaufgabe sind die Waldheimferien und Freizeiten, die wir gemeinsam mit der AWO Stuttgart anbieten. Waldheim, das ist jede Menge Spaß und Action in den Sommerferien mit und für Kids aus Stuttgart. Waldheimferien lassen sich gar nicht in Worte fassen, man muss es einfach selbst erleben. Denn wer einmal dabei war, ist vom Waldheimvirus infiziert!

Betreuer*in im Waldheim kannst Du ab 16 Jahren werden. Auf unseren Freizeiten können Betreuer*innen ab 18 Jahren dabei sein. Je nach Freizeit gibt es hier verschiedene Altersvorgaben. In Schulungen vor dem Sommer lernst Du die pädagogischen und rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Kindern. 


Waldheim / Freizeit – und was dann?!?

Während der Angebote lernst Du viele neue Freunde kennen. Damit Ihr Euch nicht erst im nächsten Jahr wiederseht, bieten wir rund ums Jahr verschiedene Aktionen an, bei denen wir gemeinsam etwas unternehmen. Über unsere Aktivitäten und Neuigkeiten aus dem Jugendwerk informieren wir Dich über Facebook und Instagram.

Instagram: @jugendwerkawostuttgart


Mach mit – unterstütze das Jugendwerk

Wer Zeit und Lust hat, kann jederzeit einfach mitmachen. Die Mitgliedschaft im Jugendwerk ist kostenfrei (Mitgliedsalter: 6-27 Jahre). Wenn Du Dich bei uns für ein Waldheim oder eine Freizeit als Betreuer*in online anmeldest, kannst Du die Mitgliedschaft im Jugendwerk gleich mit ankreuzen und schon bist Du Mitglied im Jugendwerk. Alles ziemlich einfach und völlig unkompliziert.

Neugierig?
Dann melde DICH bei uns!

Flyer Jugendwerk

KONTAKT

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Stuttgart e.V.
Olgastraße 63  70182 Stuttgart
Tel.:0711 21061-0,
E-Mail: mail@awo-stuttgart.de 

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