Faktencheck #17

Ob Geflüchtete in Deutschland arbeiten dürfen, hängt maßgeblich von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Dabei ist insbesondere zwischen anerkannten Schutzberechtigten, Menschen im laufenden Asylverfahren und geduldeten Personen zu unterscheiden.

Anerkannte Schutzberechtigte haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie benötigen keine gesonderte Beschäftigungserlaubnis und können grundsätzlich jede Beschäftigung aufnehmen.1

Menschen im laufenden Asylverfahren dürfen zunächst nicht arbeiten. Wie lange dieses Arbeitsverbot gilt, hängt insbesondere davon ab, ob sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Besteht eine solche Verpflichtung, ist eine Beschäftigung erst nach sechs Monaten möglich. Wer nicht mehr verpflichtet ist, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann grundsätzlich bereits nach drei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen. In allen Fällen ist jedoch eine vorab zu beantragende Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich.2

Für geduldete Personen gelten ähnliche Regelungen. Auch sie benötigen eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde. Außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung kann eine Beschäftigung grundsätzlich nach drei Monaten erlaubt werden. Allerdings bestehen gesetzliche Arbeitsverbote für bestimmte Gruppen. Dies betrifft beispielsweise Personen, die die Abschiebung aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, verhindern oder verzögern. Auch für Personen aus bestimmten sicheren Herkunftsstaaten gilt das Arbeitsverbot.1

Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis ist in der Praxis eine große Hürde. In Stuttgart kann diese online bei der Ausländerbehörde beantragt werden.3 Der Antrag bezieht sich dabei immer auf ein spezifisches Jobangebot. Sowohl die Ausländerbehörde als auch die Bundesagentur für Arbeit prüfen dann, ob die Beschäftigungserlaubnis erteilt werden kann. Diese Verfahren dauern teilweise sehr lange. Viele Arbeitgeber können ein Jobangebot jedoch nicht so lange offenhalten, wodurch Betroffene die angebotene Stelle häufig nicht antreten können. Die langen Bearbeitungszeiten führen ebenfalls dazu, dass eine bereits bestehende Beschäftigungserlaubnis nicht rechtzeitig verlängert wird. Das kann zu Unterbrechungen oder Verlust der Arbeit führen.
Zusätzlich werden in Stuttgart auch abgelaufene Ausweisdokumente oft nicht rechtzeitig von der Behörde verlängert, wodurch Personen ihre Arbeit nicht fortsetzen können.

Neben diesen bürokratischen Hürden erschweren auch fehlende Sprachkenntnisse, die Anerkennung von Berufsabschlüssen, fehlende Kinderbetreuung und die Suche nach einer passenden Stelle den Einstieg in den Arbeitsmarkt.1

Entgegen vieler Vorurteile arbeitet ein Großteil der Geflüchtete in Deutschland. Nach Angaben des Mediendienstes Integration waren im Jahr 2025 64 Prozent der Geflüchteten, die 2015 nach Deutschland kamen, erwerbstätig. Bei geflüchteten Männern, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, lag die Erwerbstätigenquote sogar bei 86 Prozent.4
Viele Geflüchteten befinden sich allerdings in prekären Beschäftigungsverhältnissen, die unterhalb ihrer Berufsqualifikation liegen.5,  6

Wer arbeitet und gleichzeitig aufstockend Sozialleistungen erhält, muss regelmäßig Lohnabrechnungen und andere Einkommensnachweise bei der zuständigen Behörde vorlegen. Das Einkommen aus der Arbeit wird bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigt und reduziert diese entsprechend.

Zusammenfassend besteht grundsätzlich ein Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete. In der Praxis kommt es jedoch zu erheblichen bürokratische Hürden, die nicht nur den Einstieg in Arbeit, sondern auch den Erhalt eines bestehenden Arbeitsplatzes erschweren können. Wer die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten bewerten möchte, sollte deshalb nicht pauschalisieren, sondern sich fragen: Welche Hürden bestehen und wie können diese langfristig abgebaut werden?

 

1 basiswissen.asyl.net - Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

2 Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete - BMAS

3 Antrag stellen | Landeshauptstadt Stuttgart

4 Wie viele Flüchtlinge arbeiten in Deutschland? | Flüchtlinge am Arbeitsmarkt | Arbeitsmarkt | Zahlen und Studien | Mediendienst Integration

5 Publikation - IAB

6 Ausländer in Leiharbeit | Ausländische Arbeitskräfte | Arbeitsmarkt | Zahlen und Studien | Mediendienst Integration

 

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