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Einleitungsbild Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Mehr Kontrolle, weniger Teilhabe - Teil 2
Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Mehr Kontrolle, weniger Teilhabe - Teil 2

Faktencheck #14

Im letzten Faktencheck haben wir die Gründe für die Einführung der Bezahlkarte hinterfragt. Dieses Mal zeigen wir, wie der Alltag mit der Bezahlkarte tatsächlich aussieht.

Für geflüchtete Menschen führt die Bezahlkarte zu vielen Barrieren im Alltag. Sie schränkt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein. 

Akzeptanzprobleme

Die Bezahlkarte kann nur in Geschäften genutzt werden, die Zahlungen mit Debitkarte akzeptieren. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen kommt es dabei jedoch immer wieder zu Problemen.1 Besonders kleinere Geschäfte, Kioske, Lebensmittelläden oder Imbisse akzeptieren Kartenzahlung oft nicht.2

Die Funktionen der bargeldlosen Zahlung sind für die Bezahlkarte eingeschränkt oder gar nicht verfügbar. Überweisungen, Daueraufträge oder Online-Einkäufe sind teilweise nicht möglich. Geldtransfers ins Ausland sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dadurch entstehen für Nutzer*innen der Bezahlkarte im Alltag praktische Nachteile – insbesondere beim günstigen und flexiblen Einkaufen.3

Bargeld

Die Bezahlkarte ersetzt die bisherigen Bargeldauszahlungen durch ein Guthaben auf einer Karte. Bargeld kann nur in begrenzter Höhe oder gar nicht abgehoben werden. In Baden-Württemberg können Geflüchtete derzeit monatlich bis zu 50 Euro pro Person abheben. Die Abhebung ist nur gegen eine Gebühr von 65 Cent oder beim Einkauf im Supermarkt möglich.3

Mehrere Sozialgerichte haben pauschale Bargeldbegrenzungen bereits in einzelnen Fällen als unzulässig bewertet, da sie individuelle Bedarfe nicht berücksichtigen.4, 5 Bargeld wird zum Beispiel benötigt, um gebrauchte Gegenstände auf Flohmärkten oder Plattformen wie eBay Kleinanzeigen zu kaufen.

Abhängigkeit vom Sozialdienst – Situation in Stuttgart

Unseren Erfahrungen nach führt die Bezahlkarte zu einer stärkeren Abhängigkeit der Geflüchteten von Sozialdiensten und Unterstützungsangeboten. Für Überweisungen muss der jeweilige Zahlungsempfänger zunächst bei der Leistungsbehörde freigeschaltet werden. Auch für Lastschriftverfahren muss vorher eine IBAN beantragt werden. Dabei können diese Anfragen lediglich über die Desktop-Version und nicht über die App direkt gestellt werden. Dadurch sind diese Verfahren kompliziert und zeitaufwendig.6

Diskriminierung

Die Bezahlkarte kann zu Stigmatisierung führen. Geflüchtete werden durch die Nutzung der Karte im Alltag als Leistungsbeziehende erkennbar. Gleichzeitig sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits geringer als andere staatliche Leistungen wie das Bürgergeld (vgl. Faktencheck 12). Durch die Bezahlkarte werden die Leistungen zusätzlich in ihrer Nutzung eingeschränkt.

So entsteht eine besondere Form der Benachteiligung: Menschen erhalten weniger Unterstützung und können gleichzeitig weniger frei über das Geld verfügen. Dies berührt auch den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 3. 2

Solidarität mit Geflüchteten

In vielen Städten in Deutschland haben sich solidarische Initiativen gegründet, die Geflüchtete unterstützen. Sie helfen zum Beispiel dabei, Gutscheine gegen Bargeld zu tauschen, um Einschränkungen der Bezahlkarte auszugleichen. 7

Es lässt sich zusammenfassen: Die Bezahlkarte erschwert den Alltag vieler geflüchteter Menschen. Sie schränkt ihre Selbstbestimmung, ihre Würde und ihre gesellschaftliche Teilhabe ein. Gleichzeitig macht sie Geflüchtete als Leistungsbeziehende sichtbar und führt damit zu zusätzlicher Stigmatisierung. Statt Integration zu fördern, verstärkt die Bezahlkarte Kontrolle, Misstrauen und Ausgrenzung.

 

1 Akzeptanzproblem: Neue Debitkarten bereiten Schwierigkeiten | Verbraucherzentrale Bundesverband

2 FAQ zur Bezahlkarte - GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

3 Wo gilt was bei der Bezahlkarte? | Mediendienst Integration

4 Etappensieg im Eilverfahren gegen restriktive Bezahlkarte: PRO ASYL und GFF unterstützen klagende Familie | PRO ASYL

5 18.-Juli-2024-Beschluss-vom-Sozialgericht-Hamburg-S-7-AY-41024-ER.pdf

6 Was ist die SocialCard?

7 NEIN zur Bezahlkarte Stuttgart – Solidarität muss Praxis werden!

 

Einleitungsbild 70376 zeigt Haltung - für Vielfalt und Zusammenhalt
70376 zeigt Haltung - für Vielfalt und Zusammenhalt

Der Stadtteil Hallschlag hat in den letzten Jahren bereits eindrucksvoll bewiesen, wie stark Gemeinschaft sein kann: 2024 standen wir Seite an Seite in einer großen Menschenkette, und auch der Aktionstag im vergangenen Jahr brachte viele Menschen zusammen, die sich für Vielfalt und Zusammenhalt einsetzen.

2026 knüpfen wir daran an:

Am Donnerstag, 26. März 2026, heißt es im Römerkastell: „Setz dich hin und ein – für Vielfalt und Zusammenhalt“. Von 12:30 bis 16:00 Uhr sind alle eingeladen, gemeinsam ein starkes Zeichen für ein respektvolles, vielfältiges Miteinander im Stadtteil zu setzen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Um 12:30 Uhr starten wir mit einer gemeinsamen Aktion für Vielfalt und Zusammenhalt. Alle sind herzlich eingeladen, eine eigene Sitzgelegenheit mitzubringen und sich symbolisch für ein Miteinander im Stadtteil „hin und einzusetzen“. Was fördert ein Miteinander mehr als ein gemeinsames Essen? Daher gibt es in Kooperation mit Supp_optimal ab 13:15 Uhr für alle ein kostenloses vegetarisches Mittagessen sowie eine Ausgabe von Lebensmitteln aus Foodsharing.

Ebenfalls ab 13:15 Uhr warten verschiedene Mitmachstände – von Fußball und Holzspielen über die Gestaltung von Hockern bis hin zu einem Zeitungs-Workshop und weiteren kreativen Angeboten.

Komm vorbei und zeig Haltung – für ein starkes und buntes 70376!

 

Einleitungsbild Zulassungsstopp für Integrationskurse: Massive Folgen für Träger und Teilnehmende
Zulassungsstopp für Integrationskurse: Massive Folgen für Träger und Teilnehmende

 

Seit Anfang des Jahres hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zulassung zu Integrationskursen für bestimmte Personengruppen ausgesetzt. Hauptsächlich betroffen sind Personen im Asylverfahren, Personen mit einer Duldung, EU-Bürger*innen und Geflüchtete aus der Ukraine mit dem §24 AufenthG. 

eser Zulassungsstopp für Integrationskurse hat weitreichende Konsequenzen für die Träger von Integrationsmaßnahmen und vor allem für die Menschen, die auf diese Kurse dringend angewiesen sind. Als Träger von sowohl Integrationskursen als auch von Beratungsdiensten wie der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), dem Jugendmigrationsdienst (JMD) und des Sozialdienstes für Geflüchtete, erleben wir als AWO Stuttgart die Auswirkungen dieser Entscheidung bereits jetzt sehr konkret.

Integrationskurse sind ein zentrales Element für die Integration. Sie ermöglichen Teilnehmenden den Zugang zur deutschen Sprache, zur Gesellschaft und zum Arbeitsmarkt. Der Zulassungsstopp führt jedoch dazu, dass deutlich weniger neue Teilnehmende in die Kurse einmünden können. Die direkte Folge davon sind weniger Kurse, geringere Einnahmen und eine schleichende Erosion unserer Infrastruktur. Langfristig gefährdet dies den Erhalt von qualifiziertem Lehrpersonal, bewährten Kursstrukturen und gewachsenen Netzwerken.

Gerade in Zeiten steigender gesellschaftlicher Herausforderungen ist diese Entwicklung kontraproduktiv und kurzsichtig.


Folgen für unsere Klient*innen: Verzögerte Integration und soziale Ausgrenzung

Noch gravierender sind die Auswirkungen für die Menschen, die wir in unseren Beratungsdiensten begleiten. Bei unseren Klient*innen  zeigt sich täglich, wie zentral der Zugang zu Integrationskursen für eine gelingende Teilhabe ist.

Der fehlende oder stark verzögerte Kurszugang bedeutet:

Verzögerung der Integration: Ohne Sprachkenntnisse bleiben gesellschaftliche Teilhabe und selbstständige Lebensführung stark eingeschränkt. Kein Zugang zum Arbeitsmarkt: Sprache ist der Schlüssel zu Ausbildung, Arbeit und wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Ohne Kurs bleiben viele Menschen langfristig von staatlichen Leistungen abhängig. Erschwerte Bildungsbegleitung: Eltern, die kaum Deutsch sprechen, können ihre Kinder in Schule und Kita nicht angemessen unterstützen was geringere Bildungschancen und weniger soziale Integration der nächsten Generation bedeutet. Fehlende Tagesstruktur: Integrationskurse bieten Orientierung, Struktur und soziale Kontakte, insbesondere für Menschen, die ganz neu in Deutschland sind. Ohne diese Strukturen drohen Isolation, Perspektivlosigkeit und psychische Belastungen.


Integration braucht Verlässlichkeit

Integration ist kein kurzfristiges Projekt, sondern ein langfristiger gesellschaftlicher Prozess. Er benötigt stabile Strukturen, verlässliche Finanzierung und politischen Willen. Der aktuelle Zulassungsstopp konterkariert diese Grundprinzipien. Anstatt Integration zu fördern, werden, mit hohen sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten, Hürden aufgebaut.

In diesem Zusammenhang hat sich die AWO Stuttgart daher an der Stellungnahme des Fachausschuss Migration der LIGA der freien Wohlfahrtspflege in Stuttgart beteiligt (hier der Link zur Stellungnahme) sowie an der Stellungnahme des Stuttgarter Sprachkursträgernetzwerkes. Außerdem hat sich der AWO Bundesverband an der Stellungnahme des „Bündnis Gesamtprogramm Sprache retten“ beteiligt (hier die Stellungnahme).

Wir fordern eine schnelle Aufhebung des Zulassungsstopps und eine nachhaltige Sicherung der Integrationskursstrukturen, denn gelingende Integration stärkt nicht nur die betroffenen Menschen, sondern unsere gesamte Gesellschaft.

Einleitungsbild Weltfrauentag am 8. März, Aktivitäten im Stadtteilhaus Ost und Aufruf zur Demo und Kundgebung
Weltfrauentag am 8. März, Aktivitäten im Stadtteilhaus Ost und Aufruf zur Demo und Kundgebung

Am 8. März setzen weltweit Frauen und solidarische Unterstützer*innen ein starkes Zeichen für Gleichberechtigung und Frauenrechte.
Die Arbeiterwohlfahrt steht in der Tradition von Marie Juchacz, die sich schon vor über 100 Jahren für die Rechte der Frauen und Gleichberechtigung eingesetzt hat. 

Die Mitarbeitenden des Stadtteilhaus Ost haben aus diesem Anlass in der Einrichtung Informationsplakate aufgehängt, Aufsteller auf die Tische gestellt, passende Namensschilder entworfen und die lila Luftballons aufgehängt. 


Zudem rufen Sie die Mitarbeitenden in einem Flyer zur Demonstration am 08. März auf dem Schlossplatz und am 09. März zu einer Kundgebung des Töchterkollektivs auf dem Schlossplatz auf. Unterstützen Sie uns und setzen wir gemeinsam ein Zeichen für Frauenrechte und eine gerechtere Gesellschaft. 

 

Weitere Infos zum Internationalen Weltfrauentag: Warum es ihn gibt, warum er auch heute noch wichtig ist, worauf er aufmerksam macht.

 

 

KONTAKT

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Stuttgart e.V.
Olgastraße 63  70182 Stuttgart
Tel.:0711 21061-0,
E-Mail: mail@awo-stuttgart.de 

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