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Einleitungsbild Internationaler Tag der Jugend? Ist das Kunst oder kann das weg?
Internationaler Tag der Jugend? Ist das Kunst oder kann das weg?

Seit 1999 ist der 12. August – vermutlich neben vielen anderen Dingen – als globaler Aktionstag für die Anliegen junger Menschen belegt. Das englische Motto lautete 2026: „Different Contexts, Common Aspirations“. Und die Unterzeile klang fast schon utopisch: weltweite Solidarität, geteilte Herausforderungen, jugendliche Innovationskraft. Hosianna.

In Deutschland reklamierte die Kinderkommission des Bundestages Zuständigkeit, unter dem Appell, mit statt über junge Menschen zu sprechen. Das ist ein argumentativer Kniff, mit dem man Interesse bekundet, indem man sich zum Beispiel auf ein Stühlchen in eine Grundschule setzt, eine Geschichte vorliest, denn somit hat man vor den Augen der Welt Aktivität an den Tag gelegt und berechtigt sich dadurch, im Anschluss wieder zur Tagesordnung überzugehen. Lassen Sie uns vielleicht doch über die Jugend sprechen, statt sie zu verschaukeln.

Jugend im Übergang: gefährdet!

Während durchaus zu Recht von Altersarmut die Rede ist – gut ein Fünftel der deutschen Senior*innen ab 65 Jahren, und damit mehr als der Bevölkerungsdurchschnitt, sind von Armut bedroht – zeigen die aktuellen Zahlen von Destatis (EU-SILC 2025), dass in Deutschland 24,6 % in der Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen armutsgefährdet sind. (Eine der jüngeren Studien der Bertelsmann-Stiftung kommt zu einem ähnlichen Ergebnis.) Davon ist vergleichsweise selten die Rede.

Diese Befunde zeigen, dass Armut in Deutschland nicht nur ein Problem vorrangig in der Phase des Alters oder für Familien im unteren oder mittleren Erwerbssegment ist. Es wird deutlich, dass Armut zunehmend ein Problem des Übergangs ist, nämlich dem zwischen Schule, Ausbildung, Studium und eigenständiger Erwerbstätigkeit. An einem dieser Übergänge droht stets, dass junge Menschen aus dem Sicherungsnetz der Familie (wenn es denn überhaupt eines ist) oder aber auch der Jugendhilfe nach SGB VIII, herausfallen, ohne stabil im Erwerbsleben verankert zu sein.

„Generationengerechtigkeit“ – ein ideologischer Kampfbegriff

Wie die meisten europäischen Länder befindet sich Deutschland in einem Prozess, der gemeinhin als demografischer Wandel bezeichnet wird. Die Zahl der aktiv Erwerbstätigen nimmt relativ gegenüber der Zahl der nicht-erwerbstätigen Menschen ab. Aus dieser Konstellation wird im öffentlichen Diskurs seit Jahren eine Konfrontation der Generationen herbeigeredet. Egal in welcher Fußgängerzone man heute einem jungen Menschen ein Mikrofon ins Gesicht hält, er oder sie wird zuverlässig Auskunft geben, dass sie nicht mehr die Rente glauben und überhaupt die Alten dankbar sein sollen, dass sie für diese die Alterssicherung erarbeiten. Es lässt sich also feststellen, dass nach dem Motto „Teile und Herrsche“ die Ideologie ganz gut angekommen ist. Ökonomisch betrachtet ist diese brutale Verkürzung „Immer weniger junge Menschen müssen immer mehr finanzielle Lasten für die Renten und Pensionen der alten Generation schultern“ irreführend. Die Produktivitätsfortschritte werden hierbei absichtlich ignoriert, denn es gehört zu den unausgesprochenen Prämissen neben dem Generationenvertrag, dass gesellschaftlich geschöpfter Mehrwert zu großen Teilen in „Einkommen auf Kapital“ verwandelt wird, statt diese Mittel in die gesellschaftliche Daseinsvorsorge zu investieren. Damit ist höflich formuliert, dass u. a. die Rentenbeiträge der aktiven Erwerbsbevölkerung deshalb steigen, weil das Verwertungsinteresse des Kapitals nicht zur Disposition gestellt wird. Da sich die alten „atlantischen“ Pioniernationen des Kapitalismus ökonomisch seit Jahren in einem Zustand befinden, die als „säkulare Stagnation“ bezeichnet wird, sind die Verteilungsspielräume dauerhaft enger geworden, während gleichzeitig der Verwertungsdruck im Zuge der „Finanzialisierung“ (das bezeichnet grob gesagt die Entfesselung der Finanzmärkte) ungebremst gesteigert wurde: Die Shareholder wollen Rendite sehen.

Soziale Nachhaltigkeit wäre sogar im Interesse der Kapitalverwertung. Just saying.

Doch selbst wenn man diesen für die meisten Menschen undurchsichtigen Zusammenhang als gesellschaftlichen Konsens (noch so ein diskursiver Trick …) voraussetzt, so müsste doch alles getan werden, um zu verhindern, dass junge Menschen den Anschluss verlieren: von der Kita bis zur ersten Berufsausbildung! Eine Generation, die zu einem Viertel armutsgefährdet ist und in erheblichem Umfang gar nicht erst in stabile Erwerbsverhältnisse einmündet, gefährdet die Tragfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems – durch geringere Beitragszahlungen, höhere Anspruchsquoten auf Transferleistungen und mittelfristig auch durch eine schwächere eigene Alterssicherung. Generationengerechtigkeit ist also selbst auf Grundlage einer ausbeuterischen Systematik, die Reiche reicher macht und Arme ärmer, kein Gegensatz zwischen Jung und Alt, sondern eine Bedingung für die Funktionsfähigkeit des Systems insgesamt.

Was macht man in Stuttgart?

Was ist nun über die Lage in Stuttgart bekannt? Die Kinderarmut (SGB-II-Bezug unter 15 Jahren) lag 2023 bei 13,6 Prozent, nach einem Tiefstand von 13,0 Prozent im Jahr 2021. Besonders betroffen sind Kinder in Ein-Eltern-Haushalten (39,7 Prozent bei einem Kind, bis zu 54,8 Prozent bei drei oder mehr Kindern) und Kinder mit Migrationshintergrund (28,3 Prozent gegenüber 9,3 Prozent ohne). Insgesamt bezogen 2023 32,7 Prozent der Alleinerziehenden in Stuttgart SGB-II-Leistungen, davon 94,8 Prozent Frauen. Unter den wohnungslosen Menschen in der Landeshauptstadt waren 2024 knapp 30 Prozent unter 18 Jahre alt. Der städtische Indikator „Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen" zeigt zuletzt (2023), dass 12,9 Prozent der 15- bis 17-Jährigen in Armut leben.

Ein analytischer Blick in die Sitzungsprotokolle des Stuttgarter Jugendhilfeausschusses zu Haushaltskonsolidierung, „Aufgabenkritik“ (Fezer) und „Gegenstromverfahren“ (Jugendamt) zeigt, dass die eigentliche Bruchlinie jedoch zwischen Beteiligungsrhetorik und Beteiligungsrealität verläuft: In diversen Lenkungsgruppen sitzen die freien Träger mit am Tisch und dürfen ihren Kommentar einbringen, das Ritual endet aber für gewöhnlich damit, dass Verwaltungsspitzen und Mandatsträger die Vollendung der Tatsachen abermals bestätigen, eventuell noch garniert mit der Parole: „Wir schaffen das!“

Aktuell bemühen sich die freien Träger um solche Dinge wie die Erhaltung der Früh- und Spätbetreuung im pädagogischen Ganztag in den Grundschulen. Die Forderung, die Gebühren für die Kita-Plätze von Stadt und freien Trägern einigermaßen anzugleichen, erscheint dagegen mehr oder weniger beerdigt zu sein. Die freien Träger bleiben hier zulasten der Familien im Nachteil und werden dementsprechend Kapazitäten abbauen müssen, die auch nicht mehr zu reaktivieren sind, wenn die Stadtgesellschaft sie benötigt. In der Schulsozialarbeit wurde die Vorgabe der Kürzung um 10 % völlig statisch umgesetzt: Anstatt anhand der absoluten Kürzungssumme zu ermitteln, wo sich durch Umschichtungen und Reduktionen in den diversen Kostenbereichen die Kürzung im Ganzen erreichen lässt, ohne die konkrete Schulsozialarbeit über Gebühr zu gefährden, wurde über Monate nach fachlichen Begründungen gesucht, ganz platt 10 % der Stellen abzubauen. Und das unter Beteiligung der freien Träger – zuletzt haben sich diese dann doch geweigert, die abschließende Streichung der letzten 0,75 Stellenanteile durch ein fachliches Okay abzusegnen. Seitens AWO Stuttgart wurde auf eine Betrachtung der konkreten Zahlen gedrungen und es wurden konkrete Vorschläge unterbreitet, die freilich ungehört oder unverstanden verhallten.

Mit Blick auf die oben ausgebreitete Argumentation sollte klar sein, dass gerade in den Phasen der schulischen Bildung wie schließlich des Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben eher mehr als weniger Hilfe vonnöten ist, um der Armut und Armutsgefährdung wirksam zu begegnen.

Eine volkswirtschaftlich fundierte Jugendpolitik müsste in Stuttgart konkret bedeuten: Haushaltskonsolidierung darf nicht einseitig zulasten der Prävention gehen, deren Unterlassung – wie oben gezeigt – die teurere Option ist. Und sie müsste, als Voraussetzung dafür, überhaupt erst die Datengrundlage schaffen, auf der sich diese Prävention zielgerichtet planen ließe.

Der Internationale Tag der Jugend erfüllt eine wichtige Funktion der Aufmerksamkeitslenkung – mehr aber auch nicht. Die vorliegenden Daten begründen, warum daraus mehr werden muss als ein wiederkehrendes rhetorisches Ritual: Eine Generation, die überdurchschnittlich armutsgefährdet ist, in relevantem Umfang aus Bildung und Beschäftigung herausfällt und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit des Generationenvertrags trägt, stellt ein gesamtwirtschaftliches Risiko dar – nicht nur ein sozialpolitisches. Vom Bund über Baden-Württemberg bis Stuttgart zeigt sich dasselbe Muster: gut ausgebaute Beteiligungsformate bei unzureichender materieller Unterfütterung. Eine fortschrittliche, generationenübergreifende Politik müsste diesen Bruch schließen – durch verlässliche Ausbildungs- und Übergangsförderung, wohnkostensensible Unterstützungsleistungen für junge Menschen in Ballungsräumen wie Stuttgart, eine Datenerhebung, die die Gruppe der 18- bis 25-Jährigen nicht länger statistisch unsichtbar macht, und eine konsequente Haushaltspriorisierung, die Prävention nicht als Sparposten, sondern als Investition behandelt.

 

Einleitungsbild Alle LISA-Kurs-Schüler*innen bestehen ihren Hauptschulabschluss
Alle LISA-Kurs-Schüler*innen bestehen ihren Hauptschulabschluss

Auch im Schuljahr 2025/26 haben wieder alle LISA-Kurs Teilnehmer*innen ihren Hauptschulabschluss bestanden. 

Wir gratulieren von ganzem Herzen und wünschen allen Absolventen*innen auf ihrem weiteren Schul- und Bildungsweg viel Erfolg.

Der LISA-Kurs ist ein Angebot für junge Migrant*innen, um ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Der Prüfungsvorbereitungskurs auf den externen Hauptschulabschluss ist ein Kooperationsprojekt des Bildungsträgers henke schulungen gGmbH und der AWO Stuttgart und wird von der Stadt Stuttgart finanziert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://awo-stuttgart.de/migration/schulabschluss-und-studium/lisa-hauptschulabschluss-mit-externer-pruefung

 

 

Einleitungsbild Arbeiten wollen, arbeiten dürfen, arbeiten können: Die Realität geflüchteter Menschen
Arbeiten wollen, arbeiten dürfen, arbeiten können: Die Realität geflüchteter Menschen

Faktencheck #17

Ob Geflüchtete in Deutschland arbeiten dürfen, hängt maßgeblich von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Dabei ist insbesondere zwischen anerkannten Schutzberechtigten, Menschen im laufenden Asylverfahren und geduldeten Personen zu unterscheiden.

Anerkannte Schutzberechtigte haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie benötigen keine gesonderte Beschäftigungserlaubnis und können grundsätzlich jede Beschäftigung aufnehmen.1

Menschen im laufenden Asylverfahren dürfen zunächst nicht arbeiten. Wie lange dieses Arbeitsverbot gilt, hängt insbesondere davon ab, ob sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Besteht eine solche Verpflichtung, ist eine Beschäftigung erst nach sechs Monaten möglich. Wer nicht mehr verpflichtet ist, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann grundsätzlich bereits nach drei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen. In allen Fällen ist jedoch eine vorab zu beantragende Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich.2

Für geduldete Personen gelten ähnliche Regelungen. Auch sie benötigen eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde. Außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung kann eine Beschäftigung grundsätzlich nach drei Monaten erlaubt werden. Allerdings bestehen gesetzliche Arbeitsverbote für bestimmte Gruppen. Dies betrifft beispielsweise Personen, die die Abschiebung aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, verhindern oder verzögern. Auch für Personen aus bestimmten sicheren Herkunftsstaaten gilt das Arbeitsverbot.1

Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis ist in der Praxis eine große Hürde. In Stuttgart kann diese online bei der Ausländerbehörde beantragt werden.3 Der Antrag bezieht sich dabei immer auf ein spezifisches Jobangebot. Sowohl die Ausländerbehörde als auch die Bundesagentur für Arbeit prüfen dann, ob die Beschäftigungserlaubnis erteilt werden kann. Diese Verfahren dauern teilweise sehr lange. Viele Arbeitgeber können ein Jobangebot jedoch nicht so lange offenhalten, wodurch Betroffene die angebotene Stelle häufig nicht antreten können. Die langen Bearbeitungszeiten führen ebenfalls dazu, dass eine bereits bestehende Beschäftigungserlaubnis nicht rechtzeitig verlängert wird. Das kann zu Unterbrechungen oder Verlust der Arbeit führen.
Zusätzlich werden in Stuttgart auch abgelaufene Ausweisdokumente oft nicht rechtzeitig von der Behörde verlängert, wodurch Personen ihre Arbeit nicht fortsetzen können.

Neben diesen bürokratischen Hürden erschweren auch fehlende Sprachkenntnisse, die Anerkennung von Berufsabschlüssen, fehlende Kinderbetreuung und die Suche nach einer passenden Stelle den Einstieg in den Arbeitsmarkt.1

Entgegen vieler Vorurteile arbeitet ein Großteil der Geflüchtete in Deutschland. Nach Angaben des Mediendienstes Integration waren im Jahr 2025 64 Prozent der Geflüchteten, die 2015 nach Deutschland kamen, erwerbstätig. Bei geflüchteten Männern, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, lag die Erwerbstätigenquote sogar bei 86 Prozent.4
Viele Geflüchteten befinden sich allerdings in prekären Beschäftigungsverhältnissen, die unterhalb ihrer Berufsqualifikation liegen.5,  6

Wer arbeitet und gleichzeitig aufstockend Sozialleistungen erhält, muss regelmäßig Lohnabrechnungen und andere Einkommensnachweise bei der zuständigen Behörde vorlegen. Das Einkommen aus der Arbeit wird bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigt und reduziert diese entsprechend.

Zusammenfassend besteht grundsätzlich ein Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete. In der Praxis kommt es jedoch zu erheblichen bürokratische Hürden, die nicht nur den Einstieg in Arbeit, sondern auch den Erhalt eines bestehenden Arbeitsplatzes erschweren können. Wer die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten bewerten möchte, sollte deshalb nicht pauschalisieren, sondern sich fragen: Welche Hürden bestehen und wie können diese langfristig abgebaut werden?

 

1 basiswissen.asyl.net - Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

2 Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete - BMAS

3 Antrag stellen | Landeshauptstadt Stuttgart

4 Wie viele Flüchtlinge arbeiten in Deutschland? | Flüchtlinge am Arbeitsmarkt | Arbeitsmarkt | Zahlen und Studien | Mediendienst Integration

5 Publikation - IAB

6 Ausländer in Leiharbeit | Ausländische Arbeitskräfte | Arbeitsmarkt | Zahlen und Studien | Mediendienst Integration

 

Einleitungsbild Bereit für das Unvorhersehbare: Zwölf neue Begleiter*innen verstärken den AWO Hospizdienst
Bereit für das Unvorhersehbare: Zwölf neue Begleiter*innen verstärken den AWO Hospizdienst

Ein Dreivierteljahr bereiteten sich zwölf neue Ehrenamtliche für die Begleitung schwer kranker und sterbender Menschen vor: Verleiht man anderswo Abschlusszertifikate, wenn Vorgehensweisen vermittelt und abgeklärt sind, so ist der Qualifiezierungsweg des ambulanten AWO Hospizdienstes ein anderer.

 

 

Menschen, die vom Tod berührt sind, bringen vielfältige Bedürfnisse in die Begleitungen. Manchmal ist von den Ehrenamtlichen Leichtigkeit gefragt, manchmal Tiefe, manchmal Humor und manchmal Stille. Fest steht für die hospizlichen Begleiter*innen nach dem Qualifizierungskurs: Es ist unvorhersehbar, was sie erwartet. Menschen sind individuell bis zum letzten Atemzug. Es ist wichtig, offen zu sein in jeder Begegnung. Und auf eine hospizliche Haltung kommt es an.
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Haben Sie Interesse, am nächsten Qualifizierungskurs teilzunehmen?

Der nächste Qualifizierungskurs der AWO Stuttgart beginnt im April 2027. Interessierte sind herzlich eingeladen, sich unverbindlich zu informieren - oder einfach ins Gespräch zu kommen. 

Tel. 0711 21061-60
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