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Einleitungsbild Wer ist hier zuständig? - Teil 3: Zukunft zwischen Reform und Realität
Wer ist hier zuständig? - Teil 3: Zukunft zwischen Reform und Realität

  Faktencheck #10

Im Faktencheck #9 haben wir angekündigt, dass die Dublin-III-Verordnung geändert wird. Das geschieht im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS.
Die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMM-VO)  gilt ab Juni 2026.

Im Mittelpunkt der GEAS-Reform stehen grundsätzlich die Abschottung und Reduktion von Schutzsuchenden in Europa. Dies geschieht durch verpflichtende Vorabkontrollen, einer stärkeren Grenzverwaltung und schnellere Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen.1

In Bezug auf die Dublin-III-Verordnung spricht der Europäische Rat von einem “verbindlichen, aber flexiblen Solidaritätsmechanismus”.2 Trotzdem bleibt das alte Grundprinzip: Grundsätzlich ist das Land der ersten Einreise für das Asylverfahren zuständig. Die Mitgliedstaaten im Süden und Südosten der EU tragen so auch zukünftig die größte Last bei den meisten Asylverfahren.3

Die Zuständigkeit der Grenzstaaten soll dabei noch stärker durchgesetzt werden. Dafür wird es verlängerte Überstellungs-Fristen geben. Das bedeutet: Wenn man weiß, welcher Staat verantwortlich ist, gelten deutlich längere Fristen, um Schutzsuchende zu überstellen. Diese Vorschrift soll die Sekundärmigration stoppen, also die Weiterreise von Asylsuchenden innerhalb der EU.2 Für Geflüchtete bedeuten die längeren Überstellungs-Fristen mehr Unsicherheit, denn sie können über einen viel längeren Zeitraum rückgeführt werden. Zeitgleich ist der Rechtsschutz für Geflüchtete im neuen System schlechter.4

Die neue Verordnung soll die europäischen Grenzstaaten unterstützen. Denn diese Staaten sind weiter für sehr viele Schutzsuchende zuständig, obwohl die Lebensbedingungen für Geflüchtete in diesen Ländern oftmals sehr schlecht sind (vgl. Faktencheck #9). 
Die Unterstützung soll auf Solidarität basieren: Alle EU-Länder müssen Schutzsuchende aufnehmen. Die Größe der Bevölkerung und Wirtschaft ist dabei entscheidend. Jedes Jahr sollen so mindestens 30.000 Schutzsuchende von anderen EU-Ländern übernommen werden.
Die Länder können stattdessen auch Geld oder Personal bereitstellen. Jährlich müssen insgesamt mindestens 600 Millionen Euro in einen „Solidaritätspool“ gezahlt werden. 2
Auch jetzt gibt es schon die Möglichkeit, Schutzsuchende aus Grenzstaaten freiwillig zu übernehmen. Trotzdem gab es nur wenige Übernahmen.4 Deshalb ist unklar, wie groß die Entlastung für die europäischen Grenzstaaten sein wird.

Fraglich bleibt: Macht die Reform das System wirklich fairer? Die Grundidee des Dublin-Systems bleibt gleich. Viele Probleme hängen davon ab, ob die EU-Länder die Regeln gut einhalten. Auch nach der Reform ist nicht sicher, dass alle Länder genug Unterkünfte haben oder gute medizinische Versorgung und faire Asylverfahren anbieten. Solange es diese Unterschiede gibt, müssen Gerichte weiter prüfen, ob Menschen überhaupt in ein anderes Land zurückgeschickt werden dürfen.
Die Reform versucht zwar, das System funktionsfähiger zu machen. Trotzdem bleiben viele Probleme bestehen. Deshalb ist unklar, ob die Reform den Schutz für Geflüchtete wirklich verbessert – oder ob sie nur ein System stützt, das schon lange nicht gut funktioniert.

 

1 2024-10-21_PRO-ASYL-Stellungnahme-GEAS-Umsetzungsgesetz.pdf

2 Eine neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement - Consilium

3 Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems | EU-Migrations- und Asylpolitik | bpb.de

4 GEAS-Reform im EU-Parlament: Historischer Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa | PRO ASYL

 

Einleitungsbild Besuch einer Delegation der ukrainischen Partnerstadt Chmelnyzkyj bei der AWO Stuttgart
Besuch einer Delegation der ukrainischen Partnerstadt Chmelnyzkyj bei der AWO Stuttgart

Am 12. November 2025 durfte die AWO Stuttgart eine Delegation aus der westukrainischen Stadt Chmelnyzkyj, der Partnerstadt Stuttgarts, begrüßen. Die Gruppe, bestehend aus Vertreter*innen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sowie der Sozialverwaltung, informierte sich im Rahmen verschiedener Hospitationen, die durch die Bürgerstiftung Stuttgart ermöglicht wurden, bei der AWO Stuttgart über die vielfältigen Angebote im Bereich Migration und Integration.

Während des Besuchs erhielten die Gäste Einblicke in die Arbeit des Jugendmigrationsdienstes (JMD) und der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE). Besonders großes Interesse galt zudem der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Bezug auf die Wichtigkeit der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, sowie dem Sozialdienst für Geflüchtete, der in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften in Stuttgart unter anderem auch Menschen aus der Ukraine unterstützt.

In intensiven Gesprächen wurde deutlich, wie wertvoll der fachliche Austausch zwischen den Kolleg*innen aus Stuttgart und den Besucher*innen aus der Ukraine ist.

Beide Seiten zeigten großes Interesse an den Strukturen im jeweiligen Land und stehen weiterer Vernetzung sehr offen gegenüber.

Weitere Informationen zu Chmelnyzkyj und der Städtepartnerschaft mit Stuttgart gibt es hier: https://www.stuttgart.de/leben/internationale-beziehungen/stuttgarts-partnerstaedte/chmelnyzkyj und bei der Bürgerstiftung Stuttgart hier: https://www.buergerstiftung-stuttgart.de/zivilgesellschaft-ukraine

 

Einleitungsbild Damit an Heiligabend niemand alleine bleiben muss - Feiern in den AWO Altenhilfe-Einrichtungen
Damit an Heiligabend niemand alleine bleiben muss - Feiern in den AWO Altenhilfe-Einrichtungen

Die AWO Stuttgart lädt schon seit vielen Jahren die Besucherinnen und Besucher ihrer Altenhilfe-Einrichtungen an Heiligabend zu einer gemeinsamen Feier ein. Es gibt ein festliches Essen und weihnachtliches Programm mit Geschichten, Musik und gemeinsamem Liedersingen. Ein Fahrdienst sorgt dafür, dass jeder teilnehmen kann, auch wenn er oder sie nicht mehr so gut zu Fuß ist. 

In folgenden Einrichtungen finden Heiligabendfeien statt: 

Begegnungs- und Servicezentrum Botnang
Ort: Griegstr. 8, 70195 Stuttgart, Anmeldung Tel. 0711 39 10 77 78
Uhrzeit: 10:00 – 13:00 Uhr, Weihnachtsbrunch

Begegnungs- und Servicezentrum Dürrlewang
Ort: Osterbronnstr. 64 B, 70565 Stuttgart, Anmeldung: Tel. 0711 74 98 30
Uhrzeit: 12.00 – 16.00 Uhr, Mittagessen und Kaffeenachmittag 

Begegnungs- und Servicezentrum Salzäcker in Möhringen
Ort: Widmaierstr. 139, 70567 Stuttgart, Anmeldung: Tel. 0711 69 39 68 62
Gemeinsame Feier mit der Einrichtung in Fasanenhof
Uhrzeit: 15.00 – 19.00 Uhr, Kaffeenachmittag und Weihnachtsabendessen

Begegnungs- und Servicezentrum Feuerbach-Pfostenwäldle
Ort: Pfostenwäldle 25, 70469 Stuttgart, Anmeldung: Tel. 0711 94 57 26 04
Gemeinsame Feier mit der Einrichtung in Zuffenhausen
Uhrzeit: 12:00 – 16:00 Uhr, Mittagessen und Kaffeenachmittag

Begegnungs- und Servicezentrum Seelbergtreff, Bad Cannstatt
Taubenheimstr. 87, 70372 Stuttgart, Tel. 0711 56 01 49
Vorweihnachtlicher Kaffeenachmittag mit Musik am 18.12.2025
Uhrzeit: 14:30 – 17:00 Uhr, Kaffeenachmittag mit Programm & Adventsliedern

Stadtteilhaus Hallschlag
Ort: Am Römerkastell 69, 70376 Stuttgart, Anmeldung: Tel. 0711 543536
Uhrzeit: 10:00 – 13:00 Uhr, Weihnachtsbrunch

Begegnungs- und Servicezentrum Hedelfingen - Im Bürgerhaus
Ort: Hedelfinger Str. 163, 70329 Stuttgart, Anmeldung: Tel. 0711 310 2676
Gemeinsame Feier mit den Einrichtungen Untertürkheim und Obertürkheim
Uhrzeit: 11.00 – 16.00 Uhr, Mittagessen, Kaffee und Gebäck

Stadtteilhaus am Ostendplatz
Ort: Ostendstr. 83, 70188 Stuttgart, Anmeldung: Tel. 0711 286 83 99
Uhrzeit: 12.00 – 16.00 Uhr, Mittagessen und Kaffeenachmittag

Begegnungs- und Servicezentrum Süd - Altes Feuerwehrhaus 
Ort. Möhringer Str. 56, 70199 Stuttgart, Anmeldung: Tel. 649 89 94
Uhrzeit: 12.30 – 16.00 Uhr, Mittagessen und Kaffeenachmittag

 

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung in Ihrer Begegnungsstätte!

Einleitungsbild Kooperationstag zwischen dem Jobcenter Stuttgart und den Migrationsberatungen der LIGA Wohlfahrtspflege Stuttgart
Kooperationstag zwischen dem Jobcenter Stuttgart und den Migrationsberatungen der LIGA Wohlfahrtspflege Stuttgart

Am Dienstag, den 11. November 2025, fand der diesjährige Kooperationstag zwischen dem Jobcenter Stuttgart und der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) sowie der Jugendmigrationsdienste (JMD) der LIGA Wohlfahrtspflege Stuttgart statt. Nach den positiven Erfahrungen der vergangenen Jahre knüpfte die Veranstaltung erfolgreich an die bewährte Zusammenarbeit an und bot erneut Raum für fachlichen Austausch, Vernetzung und gemeinsame Lösungsansätze.

 

Der Vormittag begann mit einem herzlichen Ankommen, bevor um 09:00 Uhr die offizielle Begrüßung stattfand. Anschließend wurde der Medizinisch-Psychologische Dienst (MPD) des Jobcenters vorgestellt – inklusive anschließender Reflexions- und Fragerunde, wie damit in der Praxis umgegangen werden kann und welche Rolle die Migrationsberatungsdienste übernehmen können.

 

In der folgenden Gruppenarbeitsphase stand das Thema „Kommunikation in herausfordernden Beratungskontexten“ im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden erarbeiteten gemeinsam Strategien, um auch in komplexen Situationen konstruktiv und lösungsorientiert zu bleiben und konnten dabei feststellen, dass sowohl die Berater*innen der Migrationsdienste als auch die Mitarbeitenden des Jobcenters sich teilweise mit ähnlichen Herausforderungen auseinandersetzen, aber auch voneinander profitieren können.

 

Ein weiterer Programmpunkt widmete sich dem Leistungsrecht im Jobcenter. Dabei wurden vorab eingereichte Fragen aus der Beratungspraxis aufgegriffen und ein Ausblick auf aktuelle Entwicklungen gegeben. Nach einer kurzen Pause teilten Vertreterinnen und Vertreter der MBE, des JMD und der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) aktuelle Themen und Herausforderungen aus ihrem Arbeitsalltag.

 

Der Kooperationstag zeigte einmal mehr, wie wertvoll der direkte Austausch zwischen Jobcenter und Migrationsberatung ist. Durch das gemeinsame Verständnis und eine enge Zusammenarbeit können Zugewanderte noch gezielter unterstützt und Integrationsprozesse nachhaltig gefördert werden.

KONTAKT

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Stuttgart e.V.
Olgastraße 63  70182 Stuttgart
Tel.:0711 21061-0,
E-Mail: mail@awo-stuttgart.de 

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