
Faktencheck #15
Die Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland ist gesetzlich klar geregelt. Nach ihrer Ankunft werden Schutzsuchende zunächst in einer staatlichen Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht (§ 47 AsylG). Für diese Einrichtungen sind die Bundesländer zuständig.
Während des Asylverfahrens erfolgt anschließend die Verteilung auf Landkreise und Kommunen nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, der sich unter anderem an Bevölkerungszahl und Steueraufkommen der Bundesländer orientiert.1
In den Landkreisen und Kommunen werden Geflüchtete in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht (§ 53 AsylG). Dort wohnen sie mit anderen geflüchteten Menschen zusammen und teilen sich Sanitär- und Küchenbereiche. In Stuttgart hat jede Person im Zimmer der Gemeinschaftsunterkunft mindestens 7 Quadratmeter Platz zum Wohnen und Schlafen. In Ausnahmefällen beträgt die Wohnfläche sogar nur 4,5 Quadratmeter pro Person.2
Die meisten Unterkünfte, die für Geflüchtete genutzt werden, sind keine regulären Mietwohnungen. Es handelt sich um temporäre Einrichtungen, die speziell von den Kommunen bereitgestellt oder umfunktioniert wurden – etwa frühere Behördengebäude, ehemalige Kasernen, Containeranlagen oder modulare Neubauten.3 Diese Unterbringungsformen stehen dem regulären Wohnungsmarkt in der Regel nicht zur Verfügung.
Geflüchtete sind verpflichtet, während des gesamten Asylverfahrens in einer zugewiesenen Unterkunft zu leben. Erst nach Abschluss des Asylverfahrens oder einer Aufenthaltsdauer von zwei Jahren dürfen sie in eine eigene Wohnung ziehen.4
Doch selbst dann gestaltet sich die Wohnungssuche unserer Erfahrung nach häufig schwierig und langwierig. Zum einen kann es dazu kommen, dass Jobcenter oder Sozialämter den Mietkosten zustimmen müssen. Dabei überschreiten viele Wohnungen die festgelegten Mietobergrenzen. Zum anderen berichten viele Geflüchtete von Diskriminierung und rassistischen Vorbehalten auf dem Wohnungsmarkt. Auch fehlende Einkommensnachweise, Sprachbarrieren oder Unsicherheiten von Vermieter*innen erschweren den Zugang zusätzlich.
Aus diesen Gründen leben viele Geflüchtete weiterhin mehrere Jahre in Gemeinschaftsunterkünften. Gleichzeitig stellt eigener Wohnraum eine wichtige Grundlage für die Integrationschancen der Geflüchteten dar. In Gemeinschaftsunterkünften bestehen nur begrenzte Möglichkeiten, sich zurückzuziehen, zu lernen oder einen stabilen Alltag aufzubauen.5
Bei der Diskussion um knappen Wohnraum geraten Geflüchtete häufig in den Fokus. Ein genauerer Blick zeigt jedoch, dass sie meist über lange Zeit in speziellen Unterkünften leben und nur erschwert Zugang zum regulären Wohnungsmarkt erhalten. Deshalb ist die Aussage falsch, dass Geflüchtete Wohnraum wegnehmen. Die eigentlichen Herausforderungen liegen im allgemeinen Wohnungsmangel und strukturellen Hürden.
2 Belegungsstandards | Geflüchtete in Stuttgart
3 Unterkunft | Geflüchtete in Stuttgart