Im Rahmen des Jugendmigrationsdienstes berät und unterstützt die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule  junge Zugewanderte, die in Deutschland eine akademische Laufbahn beginnen oder fortsetzen wollen.

Die Zielgruppen sind:

  • neu zugewanderte Migrantinnen oder Migranten
  • Asylberechtigte und Geflüchtete
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
  • EU Bürgerinnen und EU Bürger

Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickeln die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater einen individuellen Bildungsplan und unterstützen und begleiten junge Zugewanderte bis zur Aufnahme ihres Studiums. Sie prüfen die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschulbereich und entscheiden, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine Förderung zugelassen werden können.

Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Bundesprogramm mit bundesweit 22 Beratungsstellen.

 

Die Kernthemen der Bildungsberatung GF-H sind:

  • Spracherwerb (Sprachkurse bis Niveau C1)
  • Anerkennung und Bewertung der im Ausland erworbenen Vorbildung
  • Bewertung der Vorbildung und der Kompetenzen für ein angestrebtes Studium
  • Maßnahmen zum Erwerb bzw. zur Vervollständigung der Hochschulreife
  • Studienangebot in Deutschland
  • Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland
  • Studienfachwahl und Studienbewerbung
  • Stipendien und Förderangebote

 

Eine Förderung nach dem Garantiefonds Hochschule können beantragen:

  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Angehörigen (§§ 4, 7 und 8 BVFG) sowie die Ehegatten der Spätaussiedler, die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zugewandert sind.
  • Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1
  • Personen mit Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 3 oder 4 AsylG
  • Personen mit Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1, 2 oder 4 AufenthG
  • Personen mit Aufenthaltstitel nach § 22 AufenthG
  • Ehegatten von Asylberechtigten und Flüchtlingen (Familiennachzu nach § 29 Abs. 2 und Abs. 3 und § 30 AufenthG)

Zu den wichtigsten geförderten Maßnahmen gehören Sprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen oder darauf vorbereiten.

Die Beratung und die Zulassung zur Förderung erfolgen in den regional zuständigen Bildungsberatungsstellen GF-H. Für die Regionen Stuttgart, Freudenstadt, Villingen-Schwenningen und Bodensee ist die Bildungsberatungsstelle bei der AWO Stuttgart zuständig.

 

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