Einleitungsbild Arbeiten wollen, arbeiten dürfen, arbeiten können: Die Realität geflüchteter Menschen
Arbeiten wollen, arbeiten dürfen, arbeiten können: Die Realität geflüchteter Menschen

Faktencheck #17

Ob Geflüchtete in Deutschland arbeiten dürfen, hängt maßgeblich von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Dabei ist insbesondere zwischen anerkannten Schutzberechtigten, Menschen im laufenden Asylverfahren und geduldeten Personen zu unterscheiden.

Anerkannte Schutzberechtigte haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie benötigen keine gesonderte Beschäftigungserlaubnis und können grundsätzlich jede Beschäftigung aufnehmen.1

Menschen im laufenden Asylverfahren dürfen zunächst nicht arbeiten. Wie lange dieses Arbeitsverbot gilt, hängt insbesondere davon ab, ob sie verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Besteht eine solche Verpflichtung, ist eine Beschäftigung erst nach sechs Monaten möglich. Wer nicht mehr verpflichtet ist, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann grundsätzlich bereits nach drei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen. In allen Fällen ist jedoch eine vorab zu beantragende Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich.2

Für geduldete Personen gelten ähnliche Regelungen. Auch sie benötigen eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde. Außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung kann eine Beschäftigung grundsätzlich nach drei Monaten erlaubt werden. Allerdings bestehen gesetzliche Arbeitsverbote für bestimmte Gruppen. Dies betrifft beispielsweise Personen, die die Abschiebung aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, verhindern oder verzögern. Auch für Personen aus bestimmten sicheren Herkunftsstaaten gilt das Arbeitsverbot.1

Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis ist in der Praxis eine große Hürde. In Stuttgart kann diese online bei der Ausländerbehörde beantragt werden.3 Der Antrag bezieht sich dabei immer auf ein spezifisches Jobangebot. Sowohl die Ausländerbehörde als auch die Bundesagentur für Arbeit prüfen dann, ob die Beschäftigungserlaubnis erteilt werden kann. Diese Verfahren dauern teilweise sehr lange. Viele Arbeitgeber können ein Jobangebot jedoch nicht so lange offenhalten, wodurch Betroffene die angebotene Stelle häufig nicht antreten können. Die langen Bearbeitungszeiten führen ebenfalls dazu, dass eine bereits bestehende Beschäftigungserlaubnis nicht rechtzeitig verlängert wird. Das kann zu Unterbrechungen oder Verlust der Arbeit führen.
Zusätzlich werden in Stuttgart auch abgelaufene Ausweisdokumente oft nicht rechtzeitig von der Behörde verlängert, wodurch Personen ihre Arbeit nicht fortsetzen können.

Neben diesen bürokratischen Hürden erschweren auch fehlende Sprachkenntnisse, die Anerkennung von Berufsabschlüssen, fehlende Kinderbetreuung und die Suche nach einer passenden Stelle den Einstieg in den Arbeitsmarkt.1

Entgegen vieler Vorurteile arbeitet ein Großteil der Geflüchtete in Deutschland. Nach Angaben des Mediendienstes Integration waren im Jahr 2025 64 Prozent der Geflüchteten, die 2015 nach Deutschland kamen, erwerbstätig. Bei geflüchteten Männern, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, lag die Erwerbstätigenquote sogar bei 86 Prozent.4
Viele Geflüchteten befinden sich allerdings in prekären Beschäftigungsverhältnissen, die unterhalb ihrer Berufsqualifikation liegen.5,  6

Wer arbeitet und gleichzeitig aufstockend Sozialleistungen erhält, muss regelmäßig Lohnabrechnungen und andere Einkommensnachweise bei der zuständigen Behörde vorlegen. Das Einkommen aus der Arbeit wird bei der Berechnung der Sozialleistungen berücksichtigt und reduziert diese entsprechend.

Zusammenfassend besteht grundsätzlich ein Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete. In der Praxis kommt es jedoch zu erheblichen bürokratische Hürden, die nicht nur den Einstieg in Arbeit, sondern auch den Erhalt eines bestehenden Arbeitsplatzes erschweren können. Wer die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten bewerten möchte, sollte deshalb nicht pauschalisieren, sondern sich fragen: Welche Hürden bestehen und wie können diese langfristig abgebaut werden?

 

1 basiswissen.asyl.net - Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

2 Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete - BMAS

3 Antrag stellen | Landeshauptstadt Stuttgart

4 Wie viele Flüchtlinge arbeiten in Deutschland? | Flüchtlinge am Arbeitsmarkt | Arbeitsmarkt | Zahlen und Studien | Mediendienst Integration

5 Publikation - IAB

6 Ausländer in Leiharbeit | Ausländische Arbeitskräfte | Arbeitsmarkt | Zahlen und Studien | Mediendienst Integration

 

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Eingeschränkter Zugang statt Rundumversorgung: Die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten

Faktencheck #16

Viele erinnern sich noch an die Aussage des heutigen Bundeskanzlers Friedrich Merz aus dem Jahr 2023. Er behauptete, abgelehnte Asylbewerberinnen würden in Deutschland umfassende Leistungen erhalten, sich „die Zähne neu machen lassen“ und dadurch deutschen Patient*innen Behandlungstermine wegnehmen.[1] Auch in der aktuellen Migrationsdebatte gibt es immer wieder ähnliche Behauptungen.[2] Doch was stimmt tatsächlich? Dieser Faktencheck wirft einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten und zeigt: Die Realität ist deutlich differenzierter und von erheblichen Einschränkungen geprägt.

Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, sind grundsätzlich von der regulären gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Das betrifft Personen im Asylverfahren, geduldete sowie ausreisepflichtige Personen. Ihre medizinische Versorgung richtet sich stattdessen nach §4 des AsylbLG.  Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung ist dabei beschränkt auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. 
Es können zwar nach §6 AsylbLG in Einzelfällen weitere Leistungen gewährt werden, sofern diese zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Hierzu zählen beispielsweise psychotherapeutische Behandlungen, die Versorgung chronischer Erkrankungen sowie Pflegeleistungen und Eingliederungshilfen. Über die Bewilligung solcher Leistungen entscheidet jedoch die zuständige Behörde im Einzelfall. In der Praxis werden solche Anträge restriktiv geprüft und häufig abgelehnt.[3]

Eine angemessene Gesundheitsversorgung wird zudem durch bürokratische Hürden und lange Bearbeitungszeiten erschwert.[4] Während in einigen Bundesländern elektronische Gesundheitskarten genutzt werden, erhalten Geflüchtete in Baden-Württemberg und damit auch in Stuttgart sogenannte Krankenscheine bzw. Behandlungsausweise.[5] Viele Arztpraxen sind mit diesem Verfahren nicht vertraut und haben dadurch einen höheren Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig führen die Krankenscheine für die Betroffenen zu mehr Stigmatisierung und Diskriminierung im Gesundheitswesen.[4]

Erst nach 36 Monaten Aufenthalt in Deutschland haben Geflüchtete ein Recht auf den gleichen Leistungsumfang wie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem können sie eine gesetzliche Krankenversicherung erhalten, wenn ihr Asylverfahren positiv entschieden wurde oder wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Hierfür muss jedoch eine entsprechende Arbeitserlaubnis vorliegen.[6] Eine Ausnahme bilden außerdem Kinder und Jugendliche. Diese haben seit Umsetzung der GEAS-Reform ab dem 12.06.2026 Anspruch auf eine Gesundheitsversorgung wie gesetzlich Versicherte.[7]

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Geflüchtete, die Asylbewerberleistungen beziehen, haben keinen ausreichenden Zugang zur Gesundheitsversorgung. Die einschränkende Sonderbehandlung ist rechtlich umstritten und verstößt gegen grundlegende Prinzipien des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts.[8] Durch weitere Hürden, wie fehlende Sprachmittlung, überlastete Praxen und rassistische Diskriminierung, wird eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung zusätzlich erschwert.[9]

 

1 Warum sich Merz' Aussage zu Asylbewerbern nicht halten lässt | tagesschau.de

2 Gesundheitsreform: AfD-Politiker streut Falschbehauptung zu Asylbewerbern

3 Gerloff, Volker. 2023. Das Asylbewerberleistungsgesetz für die Soziale Arbeit. 1. Auflage. With Dorothee Frings. Kompendien der Sozialen Arbeit. Nomos. Seiten 181-187

4 BAfF (2025):  „Flucht & Gewalt. Psychosozialer Versorgungsbericht Deutschland 2025“

5 Medizinische Versorgung | Geflüchtete in Stuttgart

6 Informationsverbund Asyl & Migration - Gesundheitsversorgung

7 Neuerungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen im AsylbLG - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege

8 Gerloff, Volker. 2023. Das Asylbewerberleistungsgesetz für die Soziale Arbeit. 1. Auflage. With Dorothee Frings. Kompendien der Sozialen Arbeit. Nomos. Seiten 193-199

9 BAfF (2026):  „Flucht & Gewalt. Psychosozialer Versorgungsbericht Deutschland 2026“

 

 

Einleitungsbild Nehmen Geflüchtete Wohnraum weg? Die Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland
Nehmen Geflüchtete Wohnraum weg? Die Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland

Faktencheck #15

Die Unterbringung von Geflüchteten in Deutschland ist gesetzlich klar geregelt. Nach ihrer Ankunft werden Schutzsuchende zunächst in einer staatlichen Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht (§ 47 AsylG).  Für diese Einrichtungen sind die Bundesländer zuständig.  
Während des Asylverfahrens erfolgt anschließend die Verteilung auf Landkreise und Kommunen nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“, der sich unter anderem an Bevölkerungszahl und Steueraufkommen der Bundesländer orientiert.1

In den Landkreisen und Kommunen werden Geflüchtete in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht (§ 53 AsylG). Dort wohnen sie mit anderen geflüchteten Menschen zusammen und teilen sich Sanitär- und Küchenbereiche. In Stuttgart hat jede Person im Zimmer der Gemeinschaftsunterkunft mindestens 7 Quadratmeter Platz zum Wohnen und Schlafen. In Ausnahmefällen beträgt die Wohnfläche sogar nur 4,5 Quadratmeter pro Person.2

Die meisten Unterkünfte, die für Geflüchtete genutzt werden, sind keine regulären Mietwohnungen. Es handelt sich um temporäre Einrichtungen, die speziell von den Kommunen bereitgestellt oder umfunktioniert wurden – etwa frühere Behördengebäude, ehemalige Kasernen, Containeranlagen oder modulare Neubauten.3 Diese Unterbringungsformen stehen dem regulären Wohnungsmarkt in der Regel nicht zur Verfügung.

Geflüchtete sind verpflichtet, während des gesamten Asylverfahrens in einer zugewiesenen Unterkunft zu leben. Erst nach Abschluss des Asylverfahrens oder einer Aufenthaltsdauer von zwei Jahren dürfen sie in eine eigene Wohnung ziehen.4

Doch selbst dann gestaltet sich die Wohnungssuche unserer Erfahrung nach häufig schwierig und langwierig. Zum einen kann es dazu kommen, dass Jobcenter oder Sozialämter den Mietkosten zustimmen müssen. Dabei überschreiten viele Wohnungen die festgelegten Mietobergrenzen. Zum anderen berichten viele Geflüchtete von Diskriminierung und rassistischen Vorbehalten auf dem Wohnungsmarkt. Auch fehlende Einkommensnachweise, Sprachbarrieren oder Unsicherheiten von Vermieter*innen erschweren den Zugang zusätzlich.

Aus diesen Gründen leben viele Geflüchtete weiterhin mehrere Jahre in Gemeinschaftsunterkünften. Gleichzeitig stellt eigener Wohnraum eine wichtige Grundlage für die Integrationschancen der Geflüchteten dar. In Gemeinschaftsunterkünften bestehen nur begrenzte Möglichkeiten, sich zurückzuziehen, zu lernen oder einen stabilen Alltag aufzubauen.5

Bei der Diskussion um knappen Wohnraum geraten Geflüchtete häufig in den Fokus. Ein genauerer Blick zeigt jedoch, dass sie meist über lange Zeit in speziellen Unterkünften leben und nur erschwert Zugang zum regulären Wohnungsmarkt erhalten.  Deshalb ist die Aussage falsch, dass Geflüchtete Wohnraum wegnehmen. Die eigentlichen Herausforderungen liegen im allgemeinen Wohnungsmangel und strukturellen Hürden.  

1 Unterbringung von Flüchtlingen | Unterbringung und Versorgung | Flüchtlinge | Zahlen und Studien | Mediendienst Integration

2 Belegungsstandards | Geflüchtete in Stuttgart

3 Unterkunft | Geflüchtete in Stuttgart

4  Unterbringung - Kommunale Flüchtlingspolitik

5 Ohne Wohnungsversorgung fehlt für die Integration eine wichtige Basis | Deutsches Institut für Urbanistik

Einleitungsbild Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Mehr Kontrolle, weniger Teilhabe - Teil 2
Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Mehr Kontrolle, weniger Teilhabe - Teil 2

Faktencheck #14

Im letzten Faktencheck haben wir die Gründe für die Einführung der Bezahlkarte hinterfragt. Dieses Mal zeigen wir, wie der Alltag mit der Bezahlkarte tatsächlich aussieht.

Für geflüchtete Menschen führt die Bezahlkarte zu vielen Barrieren im Alltag. Sie schränkt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein. 

Akzeptanzprobleme

Die Bezahlkarte kann nur in Geschäften genutzt werden, die Zahlungen mit Debitkarte akzeptieren. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen kommt es dabei jedoch immer wieder zu Problemen.1 Besonders kleinere Geschäfte, Kioske, Lebensmittelläden oder Imbisse akzeptieren Kartenzahlung oft nicht.2

Die Funktionen der bargeldlosen Zahlung sind für die Bezahlkarte eingeschränkt oder gar nicht verfügbar. Überweisungen, Daueraufträge oder Online-Einkäufe sind teilweise nicht möglich. Geldtransfers ins Ausland sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dadurch entstehen für Nutzer*innen der Bezahlkarte im Alltag praktische Nachteile – insbesondere beim günstigen und flexiblen Einkaufen.3

Bargeld

Die Bezahlkarte ersetzt die bisherigen Bargeldauszahlungen durch ein Guthaben auf einer Karte. Bargeld kann nur in begrenzter Höhe oder gar nicht abgehoben werden. In Baden-Württemberg können Geflüchtete derzeit monatlich bis zu 50 Euro pro Person abheben. Die Abhebung ist nur gegen eine Gebühr von 65 Cent oder beim Einkauf im Supermarkt möglich.3

Mehrere Sozialgerichte haben pauschale Bargeldbegrenzungen bereits in einzelnen Fällen als unzulässig bewertet, da sie individuelle Bedarfe nicht berücksichtigen.4, 5 Bargeld wird zum Beispiel benötigt, um gebrauchte Gegenstände auf Flohmärkten oder Plattformen wie eBay Kleinanzeigen zu kaufen.

Abhängigkeit vom Sozialdienst – Situation in Stuttgart

Unseren Erfahrungen nach führt die Bezahlkarte zu einer stärkeren Abhängigkeit der Geflüchteten von Sozialdiensten und Unterstützungsangeboten. Für Überweisungen muss der jeweilige Zahlungsempfänger zunächst bei der Leistungsbehörde freigeschaltet werden. Auch für Lastschriftverfahren muss vorher eine IBAN beantragt werden. Dabei können diese Anfragen lediglich über die Desktop-Version und nicht über die App direkt gestellt werden. Dadurch sind diese Verfahren kompliziert und zeitaufwendig.6

Diskriminierung

Die Bezahlkarte kann zu Stigmatisierung führen. Geflüchtete werden durch die Nutzung der Karte im Alltag als Leistungsbeziehende erkennbar. Gleichzeitig sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits geringer als andere staatliche Leistungen wie das Bürgergeld (vgl. Faktencheck 12). Durch die Bezahlkarte werden die Leistungen zusätzlich in ihrer Nutzung eingeschränkt.

So entsteht eine besondere Form der Benachteiligung: Menschen erhalten weniger Unterstützung und können gleichzeitig weniger frei über das Geld verfügen. Dies berührt auch den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 3. 2

Solidarität mit Geflüchteten

In vielen Städten in Deutschland haben sich solidarische Initiativen gegründet, die Geflüchtete unterstützen. Sie helfen zum Beispiel dabei, Gutscheine gegen Bargeld zu tauschen, um Einschränkungen der Bezahlkarte auszugleichen. 7

Es lässt sich zusammenfassen: Die Bezahlkarte erschwert den Alltag vieler geflüchteter Menschen. Sie schränkt ihre Selbstbestimmung, ihre Würde und ihre gesellschaftliche Teilhabe ein. Gleichzeitig macht sie Geflüchtete als Leistungsbeziehende sichtbar und führt damit zu zusätzlicher Stigmatisierung. Statt Integration zu fördern, verstärkt die Bezahlkarte Kontrolle, Misstrauen und Ausgrenzung.

 

1 Akzeptanzproblem: Neue Debitkarten bereiten Schwierigkeiten | Verbraucherzentrale Bundesverband

2 FAQ zur Bezahlkarte - GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

3 Wo gilt was bei der Bezahlkarte? | Mediendienst Integration

4 Etappensieg im Eilverfahren gegen restriktive Bezahlkarte: PRO ASYL und GFF unterstützen klagende Familie | PRO ASYL

5 18.-Juli-2024-Beschluss-vom-Sozialgericht-Hamburg-S-7-AY-41024-ER.pdf

6 Was ist die SocialCard?

7 NEIN zur Bezahlkarte Stuttgart – Solidarität muss Praxis werden!

 

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