Einleitungsbild Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Mehr Kontrolle, weniger Teilhabe - Teil 1
Die Bezahlkarte für Geflüchtete: Mehr Kontrolle, weniger Teilhabe - Teil 1

Faktencheck #13

Am 12. April 2024 hat der Bundestag das Gesetz zur Einführung der Bezahlkarte beschlossen.1 Demnach können die Bundesländer entscheiden, ob sie die Bezahlkarte nutzen und welche genauen Regeln gelten. Mittlerweile wurde in fast allen Bundesländern die Bezahlkarte eingeführt.2 Seit Januar 2025 erhalten Asylsuchende auch in Baden-Württemberg die Bezahlkarte.3
Wir erklären, was die Bezahlkarte ist, und überprüfen die in der politischen Debatte genannten Vorteile.

Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte VISA-Debitkarte. Auf die Karte werden monatlich die Asylbewerberleistungen überwiesen. Das bedeutet, dass nur die geflüchteten Menschen eine Bezahlkarte haben, die Asylbewerberleistungen erhalten (vgl. Faktencheck 12).  

Bildquelle: Socialcard

Von politischen Befürworter:innen wird die Bezahlkarte als sinnvolle Reform dargestellt. Sie soll:

         Verwaltung vereinfachen.          Missbrauch und Migrationsanreize verhindern.          Überweisungen ins Ausland von Geflüchteten an ihre Freund:innen und Familie unterbinden.  

Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass diese angeblichen Vorteile nicht durch belastbare Fakten gestützt werden.


Verwaltungsaufwand

Es wird argumentiert: Durch die Bezahlkarte werden Verwaltungsabläufe effizienter, weil weniger Bargeld ausgezahlt werden muss. Jedoch berichten zahlreiche Kommunen von technischen Schwierigkeiten. Die Bezahlkarte führt zu erhöhtem organisatorischem Aufwand. Es gibt an vielen Orten Verzögerungen bei der Einführung. Komplizierte Regelungen führen zu mehr Bürokratie für die Verwaltung statt zu einer Entlastung.4

Außerdem ist die Einführung der Bezahlkarte für die Bundesländer sehr teuer. In Baden-Württemberg wurden 10,6 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt 2025 für die Einführung der Bezahlkarte gezahlt.5


Missbrauch und Migrationsanreize

Angeblich verhindert die Bezahlkarte den Missbrauch von Sozialleistungen. Dafür gibt es jedoch keine empirischen Belege. Studien und Stellungnahmen von Sozialverbänden zeigen: Missbrauch von Leistungen durch Geflüchtete ist kein strukturelles Problem.6 Die Asylbewerberleistungen sind für die Deckung grundlegender Bedürfnisse. Sie liegen sogar unterhalb des rechtlich festgelegten Existenzminimums (vgl. Faktencheck 12). Sozialleistungen stellen somit keinen Anreiz für Fluchtmigration dar (vgl. Faktencheck 3).


Überweisungen ins Ausland

Die Bezahlkarte soll Überweisungen an Schleuser oder ins Ausland verhindern. Es gibt aber keinen Beweis, dass staatliche Leistungen systematisch an Schleuser weitergeleitet werden. Zahlungen zur Unterstützung an Familien im Herkunftsland werden meistens nur von Personen mit eigenem Einkommen gemacht. Asylbewerberleistungen werden dafür kaum verwendet.6

Zusammenfassend steht fest: Die Bezahlkarte löst keine nachweislich bestehenden Probleme. Die angeblichen Vorteile beruhen überwiegend auf politischen Annahmen statt auf überprüfbaren Fakten. Stattdessen stellt die Bezahlkarte geflüchtete Menschen vor große Hürden im Alltag. Auf die Folgen für Betroffene gehen wir in einem 2. Teil im kommenden Faktencheck ein.

 1 Deutscher Bundestag - Grünes Licht für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende

2 Bezahlkarte für Asylbewerber | Sozialleistungen | Flüchtlinge | Zahlen und Studien | Mediendienst Integration

3 29.10.2024_JuM.pdf

4 FAQ zur Bezahlkarte - GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

5 Kosten_der_Bezahlkarte.pdf  

6 Wissenschaftliche Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete  

 

 

Einleitungsbild Geflüchtete im Vorteil - oder doch nur ein Vorurteil?
Geflüchtete im Vorteil - oder doch nur ein Vorurteil?

  Faktencheck #12

Viele Menschen glauben, dass Geflüchtete nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu bekommen und dabei mehr Geld erhalten als Deutsche. Das ist ein Vorurteil. In diesen Faktencheck zeigen wir, welche Leistungen Asylsuchende wirklich bekommen und was das für ihr Leben bedeutet.

Wichtig ist zuerst: Geflüchtete im Asylverfahren bekommen kein Bürgergeld. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Das Bürgergeld sichert in Deutschland das Existenzminimum. Alleinstehende Erwachsene bekommen derzeit 563€ im Monat. Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Miete und Heizung übernommen.1

Asylsuchende bekommen deutlich weniger Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 455€ im Monat. Das sind etwa 20% weniger als beim Bürgergeld.2 Asylsuchende leben damit unter dem Existenzminimum.

Oft bekommen Geflüchtete das Geld auch nicht direkt ausgezahlt. In Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten sie zum Beispiel Essen, Kleidung und Hygieneartikel. Dazu kommt nur ein kleines Taschengeld. Dieses reicht oft nicht für Busfahrten, Telefon, Internet oder soziale Teilhabe.3

Erst wenn ein Asylverfahren positiv abgeschlossen ist oder eine Person seit mindestens 36 Monaten in Deutschland lebt, kann sie Bürgergeld bekommen. Bis dahin leben viele Geflüchtete über lange Zeit mit sehr wenig Geld.3

Das Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt außerdem starke Kürzungen. Menschen mit festem Ausreisetermin bekommen teilweise nur noch das Nötigste – auch als „Bett, Brot und Seife“ bezeichnet. Auch wenn ein anderer EU-Staat zuständig ist, können Leistungen stark gekürzt oder ganz gestrichen werden.4

Ein weiteres Problem ist die falsche Einstufung der Leistungen. In Gemeinschaftsunterkünften wird oft angenommen, dass Bewohner*innen gemeinsam wirtschaften. In Wirklichkeit kennen sie sich meist nicht. Trotzdem bekommen sie weniger Geld, als sie eigentlich bräuchten.5

In der öffentlichen Diskussion wird oft auf Geflüchtete aus der Ukraine verwiesen. Sie erhalten wegen einer besonderen europäischen Regelung direkt Bürgergeld. Das ist eine Ausnahme und gilt nicht für andere Geflüchtete. Dieser Sonderstatus soll jedoch bald eingeschränkt werden. Die Bundesregierung hat dazu ein neues Gesetz vorbereitet.6

Der Faktencheck macht deutlich: Geflüchtete werden nicht bevorzugt. Sie leben oft unter sehr schwierigen Bedingungen. Soziale Sicherheit sollte niemandem abgesprochen werden, besonders nicht Menschen, die sich ohnehin in unsicheren Lebenslagen befinden.

1 Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld - BMAS

2 Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - BMAS

3 Leistungen für Geflüchtete: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

4 Leistungsausschluss bei Dublin-Fällen: Erste Rechtsprechung bestätigt Warnungen des Paritätischen - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege

5 Informationsverbund Asyl & Migration - Detail

6 Leistungs­rechts­anpassungs­gesetz im Kabinett beschlossen - BMAS

 

Einleitungsbild Faktencheck zum Jahresende: Wer wir sind.
Faktencheck zum Jahresende: Wer wir sind.

  Faktencheck #11

Faktencheck zum Jahresende: Wer wir sind

Zum Jahresende möchten wir uns bei allen bedanken, die unsere monatlichen Faktenchecks gelesen und in ihren Teams, Einrichtungen oder im privaten Umfeld geteilt haben. 

Wir hoffen, dass wir mit unseren Beiträgen zur Aufklärung über Hintergründe, Zusammenhänge und Fakten rund um das Thema Flucht beitragen konnten.

Unser Ziel war und ist es, Vorurteile abzubauen, Rassismus entgegenzuwirken und verlässliche Informationen bereitzustellen. Mit unseren Faktenchecks möchten wir eine Grundlage für Austausch, Diskussion und Begegnung schaffen.

Unser Team besteht aus insgesamt 40 Mitarbeitenden, darunter Sozialarbeitende, Hausleitungen, Studierende, Freiwilligendienstleistende und Aushilfen. 

·         34 Frauen und 6 Männer. 

·         Die jüngste Person ist 18, die älteste 47 Jahre alt. 

·         Die langjährigste Teamkollegin bzw. der langjährigste Teamkollege arbeitet seit 15 Jahren, die kürzeste seit drei Monaten im Sozialdienst für Geflüchtete der AWO Stuttgart.

·         In unserem multiprofessionellen Team können wir Beratungen in bis zu 16 Sprachen anbieten.

·         In unseren 32 Unterkünften haben wir Platz für bis zu 1.400 Geflüchtete.

·         Wir sind in zehn verschiedenen Stuttgarter Stadtteilen aktiv.

·         In den Unterkünften leben Menschen aus rund 39 verschiedenen Herkunftsländern.

·         Jährlich führen wir bis zu 14.000 Beratungsgespräche.

Wir freuen uns auf ein neues Jahr voller Faktenchecks – voller Haltung, Wissen und Fakten. Danke, dass ihr euch mit uns für eine offene und diskriminierungsfreie Gesellschaft stark macht!

Hier können Sie alle Faktenchecks des Jahres 2025 einsehen.

Einleitungsbild Wer ist hier zuständig? - Teil 3: Zukunft zwischen Reform und Realität
Wer ist hier zuständig? - Teil 3: Zukunft zwischen Reform und Realität

  Faktencheck #10

Im Faktencheck #9 haben wir angekündigt, dass die Dublin-III-Verordnung geändert wird. Das geschieht im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS.
Die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMM-VO)  gilt ab Juni 2026.

Im Mittelpunkt der GEAS-Reform stehen grundsätzlich die Abschottung und Reduktion von Schutzsuchenden in Europa. Dies geschieht durch verpflichtende Vorabkontrollen, einer stärkeren Grenzverwaltung und schnellere Asylverfahren direkt an den EU-Außengrenzen.1

In Bezug auf die Dublin-III-Verordnung spricht der Europäische Rat von einem “verbindlichen, aber flexiblen Solidaritätsmechanismus”.2 Trotzdem bleibt das alte Grundprinzip: Grundsätzlich ist das Land der ersten Einreise für das Asylverfahren zuständig. Die Mitgliedstaaten im Süden und Südosten der EU tragen so auch zukünftig die größte Last bei den meisten Asylverfahren.3

Die Zuständigkeit der Grenzstaaten soll dabei noch stärker durchgesetzt werden. Dafür wird es verlängerte Überstellungs-Fristen geben. Das bedeutet: Wenn man weiß, welcher Staat verantwortlich ist, gelten deutlich längere Fristen, um Schutzsuchende zu überstellen. Diese Vorschrift soll die Sekundärmigration stoppen, also die Weiterreise von Asylsuchenden innerhalb der EU.2 Für Geflüchtete bedeuten die längeren Überstellungs-Fristen mehr Unsicherheit, denn sie können über einen viel längeren Zeitraum rückgeführt werden. Zeitgleich ist der Rechtsschutz für Geflüchtete im neuen System schlechter.4

Die neue Verordnung soll die europäischen Grenzstaaten unterstützen. Denn diese Staaten sind weiter für sehr viele Schutzsuchende zuständig, obwohl die Lebensbedingungen für Geflüchtete in diesen Ländern oftmals sehr schlecht sind (vgl. Faktencheck #9). 
Die Unterstützung soll auf Solidarität basieren: Alle EU-Länder müssen Schutzsuchende aufnehmen. Die Größe der Bevölkerung und Wirtschaft ist dabei entscheidend. Jedes Jahr sollen so mindestens 30.000 Schutzsuchende von anderen EU-Ländern übernommen werden.
Die Länder können stattdessen auch Geld oder Personal bereitstellen. Jährlich müssen insgesamt mindestens 600 Millionen Euro in einen „Solidaritätspool“ gezahlt werden. 2
Auch jetzt gibt es schon die Möglichkeit, Schutzsuchende aus Grenzstaaten freiwillig zu übernehmen. Trotzdem gab es nur wenige Übernahmen.4 Deshalb ist unklar, wie groß die Entlastung für die europäischen Grenzstaaten sein wird.

Fraglich bleibt: Macht die Reform das System wirklich fairer? Die Grundidee des Dublin-Systems bleibt gleich. Viele Probleme hängen davon ab, ob die EU-Länder die Regeln gut einhalten. Auch nach der Reform ist nicht sicher, dass alle Länder genug Unterkünfte haben oder gute medizinische Versorgung und faire Asylverfahren anbieten. Solange es diese Unterschiede gibt, müssen Gerichte weiter prüfen, ob Menschen überhaupt in ein anderes Land zurückgeschickt werden dürfen.
Die Reform versucht zwar, das System funktionsfähiger zu machen. Trotzdem bleiben viele Probleme bestehen. Deshalb ist unklar, ob die Reform den Schutz für Geflüchtete wirklich verbessert – oder ob sie nur ein System stützt, das schon lange nicht gut funktioniert.

 

1 2024-10-21_PRO-ASYL-Stellungnahme-GEAS-Umsetzungsgesetz.pdf

2 Eine neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement - Consilium

3 Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems | EU-Migrations- und Asylpolitik | bpb.de

4 GEAS-Reform im EU-Parlament: Historischer Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa | PRO ASYL

 

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